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Wiki zum Rechtsthema Revision

Informationen zu Revision
Bei einer Revision handelt es sich um ein Rechtsmittel, welches dann eingelegt werden kann, wenn in erster Instanz bereits ein Urteil durch ein Instanzgericht ergangen ist. Voraussetzung für eine Revision ist allerdings, dass diese sich nicht auf neue, prozessbeeinflussende Tatsachen bezieht, die bereits in erster Instanz hätten eingereicht werden müssen, sonder lediglich auf Rechtsfehler, die im Rahmen des angefochtenen Urteils vermutet werden.

Die Revision stützt sich somit ausschließlich auf Verletzungen, die sich auf das formelle Recht beziehen sowie auch auf Verletzung des materiellen Rechtes. Dies unterscheidet die Revision von der Berufung. Bei der Berufung kann es durchaus zu einer Erhebung von Beweisen kommen. Allerdings kann es auch bei der Revision zur Beweisaufnahme kommen, wenn diese dem Zwecke der Revision dienlich ist. Die Wirkung der Revision entfaltet sich in einem rechtskräftigen Urteil, wenn dieses erfolglos dadurch angefochten wird.

Bei einem Erfolg oder Teilerfolg wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Angelegenheit wird erneut an die Instanz zurückgegeben. Dies bedeutet, dass die Angelegenheit neu verhandelt wird. Diese Verhandlung findet vor einem anderen Richter statt, jedoch vor demselben Gericht, welches auch das angefochtene Urteil ausgesprochen hat.
Möglichkeiten Revision
Eine Revision kann eingelegt werden in zivilrechtlichen Verfahren in Zusammenhang mit Berufungsurteilen eines Landes- oder Oberlandesgerichts sowie auch bei strafrechtlichen Urteilen, die durch eine Strafkammer oder ein Schöffengericht ergehen sowie Urteile, die in erster Instanz durch das Oberlandesgericht ergehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Revisionsrechtsmittel zulässig ist.

Revision ist ebenfalls möglich gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte in Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht sowie gegen Urteile der Landessozialgerichte in Zusammenhang mit sozialrechtlichen Verfahren. Im Verwaltungsrecht kann Revision gegen Urteile der Verwaltungsgerichtshöfe oder der Oberverwaltungsgerichte eingelegt werden sowie im Steuerrecht gegen die Urteile der Finanzgerichte.
Zuständigkeit
In Zusammenhang mit einem Zivilprozess liegt die Zuständigkeit bei Revisionen beim Bundesgerichtshof. Die entsprechende Instanz bei Strafverfahren stellen dagegen die Oberlandesgerichte für Urteile der Amtsgerichte dar. Darüber hinaus kommt für Revision ebenfalls der Bundesgerichtshof in Betracht, wenn es sich um Urteile der Land- und der Oberlandesgerichte handelt.

Verwandte "Revision" Rechtsbegriffe

Zivilprozeßrecht, Amtsgericht, Geltendmachung, Landgericht, Prozesshandlungen, Zivilprozess, Anerkenntnisurteil, Gerichtskosten, Mahnbescheid, Prozesskosten, Versäumnisurteil, Zivilprozessordnung, Berufung, Klage, Oberlandesgericht, Prozessvergleich, Veräußerung, ZPO
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