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Wiki zum Rechtsthema Gerichtskosten

Informationen zu Gerichtskosten
Als Gerichtskosten bezeichnet man die, zumeist staatlich erhobenen Kosten für die Gerichtstätigkeit in Zusammenhang mit Gerichtsverfahren. Diese werden zum einen aus den Gerichtsgebühren gebildet und zum anderen auch aus den gerichtlichen Auslagen.

Rechtliche Grundlagen stellen hierfür das Gerichtskostengesetz, abgekürzt auch GKG, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, kurz auch FamGKG, sowie auch das Gerichts- und Notarkostengesetz, abgekürzt GNotKG, und verschiedene andere Gesetze, die davon berührt werden.
Erhebung der Gebühren
Die Gerichtsgebühren werden vornehmlich als Gebühren für die Gerichtstätigkeit festgelegt und beziehen sich in den meisten Fällen auf bestimmte Verfahrensabschnitte. Die Gebührenhöhe wird meist anhand des Streitwertes festgelegt und errechnet sich nicht durch die tatsächlich anfallenden Gerichtskosten.

Die tatsächlichen Aufwendungen werden nur im Einzelfall in Zusammenhang mit den Auslagen berechnet, wie beispielsweise bezüglich der Dokumentenpauschale oder Zeugenentschädigung, Sachverständige etc. Insbesondere die Auslagen für Sachverständige werden anhand des, im JVEG festgelegten Stundensatzes berechnet. Diese können in tatsächlicher Höhe die Gerichtskosten weitestgehend übersteigen. Bei Zeugen kommt es zu einem Ausgleich des Verdienstausfalls und der Anreisekosten.
Vorschuss und Prozesskostenbeihilfe
Bei unterschiedlichen Verfahren müssen die Gerichtskosten bereits im Vorfeld getragen werden, damit das Gericht überhaupt tätig wird. In verschiedenen Verfahrensarten, beispielsweise familienrechtlichen Verfahren, kann auch Gerichtskostenbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe beantragt werden, wobei das Gericht entscheidet, ob diesem Antrag stattgegeben wird.

Abhängig ist dies von den Einnahmen und der persönlichen Situation. Geht man davon aus, dass der Antragssteller die Kosten zwar tragen kann, aber nicht in der Lage ist, diese in ganzer Summe aufzubringen, kann ihm in diesem Zusammenhang auch gestattet werden, diese in Form von Raten an das Gericht zu zahlen.

Verwandte "Gerichtskosten" Rechtsbegriffe

Zivilprozeßrecht, Amtsgericht, Geltendmachung, Landgericht, Prozesshandlungen, Revision, Zivilprozess, Anerkenntnisurteil, Mahnbescheid, Prozesskosten, Versäumnisurteil, Zivilprozessordnung, Berufung, Klage, Oberlandesgericht, Prozessvergleich, Veräußerung, ZPO
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Gerichtskosten - Ihr Gerichtskosten Informationstipp

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