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Wiki zum Rechtsthema Zivilprozessordnung

Informationen zu Zivilprozessordnung
Bei der Zivilprozessordung, abgekürzt auch ZPO, handelt es sich um eine Ordnung, die die gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang mit zivilrechtlichen Prozessen regelt. Diese trat am 1. Oktober 1879 in Kraft und stellt einen Bereich der Reichsjustizgesetze dar. In der Zivilprozessordnung finden sich alle Regelungen, die mit den relevanten Vorschriften der Zivilprozesse in Zusammenhang stehen und damit auch Regelungen zur Zuständigkeit, dem inneren Gerichtsaufbau sowie auch Zusammenhänge in Bezug auf das Gerichtsverfassungsgesetz und der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen.

Die ZPO wird zumeist in Zusammenhang mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten angewandt und damit auch bei Sachverhalten, die sich auf das Arbeitsgerichtsgesetz beziehen sowie auch auf das Sozialgerichtsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung.
Aufgliederung der ZPO
Die ZPO ist in 11 Bücher untergliedert, wobei sich die Aufgliederung wie folgt darstellt:

Buch 1: Allgemeine Vorschriften
  1. Gerichte
  2. Parteien
  3. Verfahren
Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug
  1. Verfahren vor den Landgerichten
  2. Verfahren vor den Amtsgerichten
Buch 3: Rechtsmittel
  1. Berufung
  2. Revision
  3. Beschwerde
Buch 4: Wiederaufnahme des Verfahrens

Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess

Buch 6: Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort und wurde durch das FamFG geregelt
  1. Allgemeine Vorschriften für Verfahren in Ehesachen
  2. Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
  3. Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
  4. Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  5. Verfahren in Kindschaftssachen
  6. Verfahren über den Unterhalt
  7. Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Buch 7: Mahnverfahren

Buch 8: Zwangsvollstreckung
  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
  3. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von 4. Handlungen oder Unterlassungen
  4. Eidesstattliche Versicherung und Haft ab 1. Januar 2013 entfallen
  5. Arrest und einstweilige Verfügung
Buch 9: Aufgebotsverfahren fällt zum 1. September 2009 weg und ist dann im FamFG geregelt.

Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren
  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Schiedsvereinbarung
  3. Bildung des Schiedsgerichts
  4. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
  5. Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
  6. Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
  7. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
  8. Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
  9. Gerichtliches Verfahren
  10. Außervertragliche Schiedsgerichte
Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
  1. Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
  2. Beweisaufnahme nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
  3. Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
  4. Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
  5. Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
  6. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Aufgliederung Zivilprozess
Die Aufgliederung eines Zivilprozesses erfolgt nach Erkenntnisverfahren, Klauselverfahren und dem Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren vorerst dazu dient festzustellen, ob ein Anspruch überhaupt gegeben ist. Eingeleitet wird dieser Bereich des Zivilprozesses durch Klageerhebung durch den Kläger. Der Prozess kann auf unterschiedliche Weise beendet werden wie beispielsweise durch Rücknahme der Klage, Prozessvergleich oder Anerkenntnis durch den Beklagten. Welches Gericht Zuständigkeit hat, entscheidet für gewöhnlich der Streitwert.

Verwandte "Zivilprozessordnung" Rechtsbegriffe

Zivilprozeßrecht, Amtsgericht, Geltendmachung, Landgericht, Prozesshandlungen, Revision, Zivilprozess, Anerkenntnisurteil, Gerichtskosten, Mahnbescheid, Prozesskosten, Versäumnisurteil, Berufung, Klage, Oberlandesgericht, Prozessvergleich, Veräußerung, ZPO
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