Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Zivilprozessordnung Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Zivilprozessordnung Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Zivilprozessordnung Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Zivilprozessordnung Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Zivilprozessordnung Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Zivilprozessordnung
Rechtsanwalt für Zivilprozessordnung suchen
Rechtsanwälte für Zivilprozessordnung finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Zivilprozessordnung zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Zivilprozessordnung Rechtsanwälte der Top Städte finden
Zivilprozessordnung Berlin, Zivilprozessordnung Bielefeld, Zivilprozessordnung Bochum, Zivilprozessordnung Bonn, Zivilprozessordnung Bremen, Zivilprozessordnung Dortmund, Zivilprozessordnung Dresden, Zivilprozessordnung Duisburg, Zivilprozessordnung Düsseldorf, Zivilprozessordnung Erlangen, Zivilprozessordnung Essen, Zivilprozessordnung Frankfurt, Zivilprozessordnung Hamburg, Zivilprozessordnung Hannover, Zivilprozessordnung Köln, Zivilprozessordnung Leipzig, Zivilprozessordnung Mannheim, Zivilprozessordnung München, Zivilprozessordnung Nürnberg, Zivilprozessordnung Stuttgart, Zivilprozessordnung Wolfsburg, Zivilprozessordnung Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Zivilprozessordnung
Informationen zu Zivilprozessordnung
Bei der Zivilprozessordung, abgekürzt auch ZPO, handelt es sich um eine Ordnung, die die gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang mit zivilrechtlichen Prozessen regelt. Diese trat am 1. Oktober 1879 in Kraft und stellt einen Bereich der Reichsjustizgesetze dar. In der Zivilprozessordnung finden sich alle Regelungen, die mit den relevanten Vorschriften der Zivilprozesse in Zusammenhang stehen und damit auch Regelungen zur Zuständigkeit, dem inneren Gerichtsaufbau sowie auch Zusammenhänge in Bezug auf das Gerichtsverfassungsgesetz und der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen.
Die ZPO wird zumeist in Zusammenhang mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten angewandt und damit auch bei Sachverhalten, die sich auf das Arbeitsgerichtsgesetz beziehen sowie auch auf das Sozialgerichtsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung.
Die ZPO wird zumeist in Zusammenhang mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten angewandt und damit auch bei Sachverhalten, die sich auf das Arbeitsgerichtsgesetz beziehen sowie auch auf das Sozialgerichtsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung.
Aufgliederung der ZPO
Die ZPO ist in 11 Bücher untergliedert, wobei sich die Aufgliederung wie folgt darstellt:
Buch 1: Allgemeine Vorschriften
Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6: Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort und wurde durch das FamFG geregelt
Buch 8: Zwangsvollstreckung
Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren
Buch 1: Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Parteien
- Verfahren
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren vor den Amtsgerichten
- Berufung
- Revision
- Beschwerde
Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6: Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort und wurde durch das FamFG geregelt
- Allgemeine Vorschriften für Verfahren in Ehesachen
- Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
- Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
- Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Verfahren in Kindschaftssachen
- Verfahren über den Unterhalt
- Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Buch 8: Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von 4. Handlungen oder Unterlassungen
- Eidesstattliche Versicherung und Haft ab 1. Januar 2013 entfallen
- Arrest und einstweilige Verfügung
Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren
- Allgemeine Vorschriften
- Schiedsvereinbarung
- Bildung des Schiedsgerichts
- Zuständigkeit des Schiedsgerichts
- Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
- Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
- Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
- Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
- Gerichtliches Verfahren
- Außervertragliche Schiedsgerichte
- Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
- Beweisaufnahme nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
- Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
- Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Aufgliederung Zivilprozess
Die Aufgliederung eines Zivilprozesses erfolgt nach Erkenntnisverfahren, Klauselverfahren und dem Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren vorerst dazu dient festzustellen, ob ein Anspruch überhaupt gegeben ist. Eingeleitet wird dieser Bereich des Zivilprozesses durch Klageerhebung durch den Kläger. Der Prozess kann auf unterschiedliche Weise beendet werden wie beispielsweise durch Rücknahme der Klage, Prozessvergleich oder Anerkenntnis durch den Beklagten. Welches Gericht Zuständigkeit hat, entscheidet für gewöhnlich der Streitwert.
Verwandte "Zivilprozessordnung" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Zivilprozessordnung - Ihr Zivilprozessordnung Informationstipp