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Wiki zum Rechtsthema GEZ

Informationen zu GEZ
GEZ steht als Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale, aktuell als ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, bezeichnet und damit für eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD sowie auch ZDF. Der Beitragsservice ist für die Einziehung der Rundfunkgebühren zuständig. Durch die Änderungen der Beitragserhebung im Jahr 2013 muss jeder Haushalt pauschal die Rundfunkgebühren zahlen, ganz gleich, ob ein Fernseher, Radio oder Internet genutzt wird.

Aktuell beschäftigen sich Fachleute sowie auch Medien und Bürger mit der Frage, ob die Gebührenerhebung gemäß den geltenden Verfassungsrechten als gesetzeswidrig erachtet werden muss. Der Beitragsservice selbst stellt den Rundfunkbeitrag wie folgt dar: »Der Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Fundament, das auch in Zukunft trägt. Das Modell basiert auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ...«
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice
Die Rundfunkgebühren müssen durch alle Bürger sowie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen müssen gemeinsam für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einstehen und diesen tragen. Hierzu werden Gebühren von 17,98 Euro im Monat erhoben, die pro Wohnung zu zahlen sind.
Mögliche Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgebühren
Bereits seit geraumer Zeit kursieren verschiedene Bereiche durch unterschiedliche Medien, in denen der Verdacht geäußert wird, dass es sich bei den Rundfunkbeiträgen um einen verfassungsrechtlichen verstoß handelt - wobei diese Gesetzeswidrigkeit bereits vor der Änderung der Beitragserhebung im Jahr 2013 vermutet und durch verschiedene Quellen argumentativ unterstützt wurde. Dies beruht auf der gesetzlichen Regelung, dass durch Abschließen eines Vertrages keine Gesetze geschaffen werden und gemäß geltender Rechtsprechung ein Vertrag zwischen zwei Personen eine dritte Partei nicht berührt, da dies gegen das Prinzip der Privatautonomie verstößt.

Da es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag um einen Vertrag handelt, der zwischen den Ländern und der Bundesrepublik geschlossen wurde und Dritte involviert, und Länder oder Staaten weder als natürliche noch als juristische Person zu betrachten sind, müsste er als Gesetz angesehen werden. Dagegen spricht weiterhin das Rechtsstaatsprinzip, welches beinhaltet, dass keine Verträge zwischen staatlichen Parteien abgeschlossen werden können. Der Bürger wiederum als dritte Partei wurde weder angehört, noch wurde ihm die Möglichkeit gegeben, an der vertraglichen Gestaltung teilzuhaben, was wiederum einen Verstoß gegen sie geltende Rechtsprechung darstellt.

§ 58 des Verwaltungsverfahrensgesetzes besagt:
  1. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

  2. Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat«.
Aktuell werden gegen die Beitragsergebung mehr als 600 Klagen geführt und es bestehen Forderungen von Bürgern, die auf Rückzahlung der seit Jahren gezahlten Beträge bestehen. Inwieweit sich diese Problematik zukünftig auswirken wird, ist aktuell noch nicht absehbar.

Verwandte "GEZ" Rechtsbegriffe

Öffentliches Recht, Staatsorganisationsrecht, Objektives Recht, Wehrdienst, Rundfunkgebühr, Zivildienst, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht, Gaststättenordnung, Kartellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wehr- und Zivildienst, Kirchenrecht, Lebensmittelrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema GEZ - Ihr GEZ Informationstipp

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