Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den GEZ Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre GEZ Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete GEZ Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur GEZ Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
GEZ Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
GEZ
Rechtsanwalt für GEZ suchen
Rechtsanwälte für GEZ finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für GEZ zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
GEZ Rechtsanwälte der Top Städte finden
GEZ Berlin, GEZ Bielefeld, GEZ Bochum, GEZ Bonn, GEZ Bremen, GEZ Dortmund, GEZ Dresden, GEZ Duisburg, GEZ Düsseldorf, GEZ Erlangen, GEZ Essen, GEZ Frankfurt, GEZ Hamburg, GEZ Hannover, GEZ Köln, GEZ Leipzig, GEZ Mannheim, GEZ München, GEZ Nürnberg, GEZ Stuttgart, GEZ Wolfsburg, GEZ Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema GEZ
Informationen zu GEZ
GEZ steht als Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale, aktuell als ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, bezeichnet und damit für eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD sowie auch ZDF. Der Beitragsservice ist für die Einziehung der Rundfunkgebühren zuständig. Durch die Änderungen der Beitragserhebung im Jahr 2013 muss jeder Haushalt pauschal die Rundfunkgebühren zahlen, ganz gleich, ob ein Fernseher, Radio oder Internet genutzt wird.
Aktuell beschäftigen sich Fachleute sowie auch Medien und Bürger mit der Frage, ob die Gebührenerhebung gemäß den geltenden Verfassungsrechten als gesetzeswidrig erachtet werden muss. Der Beitragsservice selbst stellt den Rundfunkbeitrag wie folgt dar: »Der Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Fundament, das auch in Zukunft trägt. Das Modell basiert auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ...«
Aktuell beschäftigen sich Fachleute sowie auch Medien und Bürger mit der Frage, ob die Gebührenerhebung gemäß den geltenden Verfassungsrechten als gesetzeswidrig erachtet werden muss. Der Beitragsservice selbst stellt den Rundfunkbeitrag wie folgt dar: »Der Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Fundament, das auch in Zukunft trägt. Das Modell basiert auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ...«
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice
Die Rundfunkgebühren müssen durch alle Bürger sowie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen müssen gemeinsam für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einstehen und diesen tragen. Hierzu werden Gebühren von 17,98 Euro im Monat erhoben, die pro Wohnung zu zahlen sind.
Mögliche Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgebühren
Bereits seit geraumer Zeit kursieren verschiedene Bereiche durch unterschiedliche Medien, in denen der Verdacht geäußert wird, dass es sich bei den Rundfunkbeiträgen um einen verfassungsrechtlichen verstoß handelt - wobei diese Gesetzeswidrigkeit bereits vor der Änderung der Beitragserhebung im Jahr 2013 vermutet und durch verschiedene Quellen argumentativ unterstützt wurde. Dies beruht auf der gesetzlichen Regelung, dass durch Abschließen eines Vertrages keine Gesetze geschaffen werden und gemäß geltender Rechtsprechung ein Vertrag zwischen zwei Personen eine dritte Partei nicht berührt, da dies gegen das Prinzip der Privatautonomie verstößt.
Da es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag um einen Vertrag handelt, der zwischen den Ländern und der Bundesrepublik geschlossen wurde und Dritte involviert, und Länder oder Staaten weder als natürliche noch als juristische Person zu betrachten sind, müsste er als Gesetz angesehen werden. Dagegen spricht weiterhin das Rechtsstaatsprinzip, welches beinhaltet, dass keine Verträge zwischen staatlichen Parteien abgeschlossen werden können. Der Bürger wiederum als dritte Partei wurde weder angehört, noch wurde ihm die Möglichkeit gegeben, an der vertraglichen Gestaltung teilzuhaben, was wiederum einen Verstoß gegen sie geltende Rechtsprechung darstellt.
§ 58 des Verwaltungsverfahrensgesetzes besagt:
Da es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag um einen Vertrag handelt, der zwischen den Ländern und der Bundesrepublik geschlossen wurde und Dritte involviert, und Länder oder Staaten weder als natürliche noch als juristische Person zu betrachten sind, müsste er als Gesetz angesehen werden. Dagegen spricht weiterhin das Rechtsstaatsprinzip, welches beinhaltet, dass keine Verträge zwischen staatlichen Parteien abgeschlossen werden können. Der Bürger wiederum als dritte Partei wurde weder angehört, noch wurde ihm die Möglichkeit gegeben, an der vertraglichen Gestaltung teilzuhaben, was wiederum einen Verstoß gegen sie geltende Rechtsprechung darstellt.
§ 58 des Verwaltungsverfahrensgesetzes besagt:
- Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
- Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat«.
Verwandte "GEZ" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema GEZ - Ihr GEZ Informationstipp