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Wiki zum Rechtsthema Zivildienst

Informationen zu Zivildienst
Bei dem Zivildienst handelte es sich um eine Wehrdienstart, die bei Wehrdienstverweigerern verpflichtend war und die im Jahr 2011 ebenso abgeschafft wurde wie die Wehrdienstverpflichtung selbst. In Betracht kam/kommt der Zivildienst dann, wenn der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert wurde - beispielsweise der Dienst an der Waffe.

Auch wenn der Zivildienst als Verpflichtung deklariert war, so war er nicht dem Verbot der Zwangsarbeit durch die europäische Menschenrechtskonvention unterworfen, sondern stellte eine Ausnahme dar.
Zivildienst in Deutschland
Die Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen war ein Recht, welches bis 2010 auf Antrag gewährleistet werden konnte. Dieser Antrag musste die Gründe der Verweigerung enthalten und bei Antragsannahme kam es zur Verrichtung des Zivildienstes. Dieser dauerte bis zu 20 Monaten an und war demnach länger zu entrichten als der eigentliche Grundwehrdienst.

Später kam es zu Änderungen, die den Zivildienst ebenso wie die Wehrpflicht auf 6 Monate beschränkten. Der Zivildienst musste im Rahmen einer Tätigkeit im sozialen Bereich ausgeübt werden wie beispielsweise in Pflegeheimen, Krankenhäusern, beim Rettungsdienst oder in ähnlich gestalteten Institutionen.
Aussetzung des Wehrdienstes und Aussetzung der Zivildienstpflicht
Am 1. Juli 2011 wurde der Wehrdienst bzw. die Wehrdienstpflicht per Gesetz ausgesetzt, so dass bereits im Oktober 2010 Zivildienstleistenden zu diesem nur noch auf eigenen Wunsch einberufen werden konnten. Diese Regelung galt bis zum Inkrafttreten der Änderung. Der Bundesfreiwilligendienst ersetze die bestehenden Freiwilligendienste ab diesem Zeitpunkt.

Bei diesem handelt es sich um eine Initiative, die entgegen dem Zivildienst freiwillige und unentgeltliche Arbeit im sozialen Bereich umfasst. Dieser Dienst steht auch Personen nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen und wird durch die Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst verwaltet.

Verwandte "Zivildienst" Rechtsbegriffe

Öffentliches Recht, GEZ, Staatsorganisationsrecht, Objektives Recht, Wehrdienst, Rundfunkgebühr, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht, Gaststättenordnung, Kartellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wehr- und Zivildienst, Kirchenrecht, Lebensmittelrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Zivildienst - Ihr Zivildienst Informationstipp

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