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Wiki zum Rechtsthema Kirchenrecht
Informationen zu Kirchenrecht
Als Kirchenrecht bezeichnet man Regelungen, die mit religiösen Gemeinschaften in Zusammenhang stehen und zumeist von diesen selbst festgelegt werden. Das Kirchenrecht dient dem Zweck, die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen der Religionsgemeinschaften zu regeln. Abgesehen von dieser Art des Kirchenrechts bezieht sich der Begriff oft auch auf das Staatskirchenrecht, welches allerdings die rechtliche Beziehung zwischen dem Staat und den Angehörigen der Religionsgemeinschaft regelt.
Das Staatskirchenrecht bezieht sich nicht nur auf Kirchen, sondern ebenso auch auf Kirchengemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften. Dass Religionsgemeinschaften die Aufgabe haben, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, beruht auf der, in Deutschland gesetzlich festgelegten Religionsfreiheit, die gleichermaßen eine Trennung zwischen Kirche und Staat bewirkt. Man bezeichnet dies auch als kirchliches Selbstbestimmungsrecht. Bei religiösen Gemeinschaften, die den Körperschaftstatus innehaben, ist das Kirchenrecht auch gleichermaßen öffentliches Recht.
Das Staatskirchenrecht bezieht sich nicht nur auf Kirchen, sondern ebenso auch auf Kirchengemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften. Dass Religionsgemeinschaften die Aufgabe haben, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, beruht auf der, in Deutschland gesetzlich festgelegten Religionsfreiheit, die gleichermaßen eine Trennung zwischen Kirche und Staat bewirkt. Man bezeichnet dies auch als kirchliches Selbstbestimmungsrecht. Bei religiösen Gemeinschaften, die den Körperschaftstatus innehaben, ist das Kirchenrecht auch gleichermaßen öffentliches Recht.
Regelungswirkung des Kirchenrechts
Durch das Kirchenrecht wird insbesondere die Organisation als auch die innere Struktur und der Aufbau einer religiösen Gemeinschaft geregelt, was gleichermaßen die Kirchengemeinden als auch die Leitungsorgane und die Mitgliedschaften beinhaltet. Das Kirchenrecht stellt somit die Grundlage für die Ausgestaltung von kirchlichen Gesetzen sowie auch Verordnungen dar. Ein sehr spezieller Bereich des römisch-katholischen Kirchenrechts stellt das sogenannte Eherecht der Kirche dar. Im Bereich der evangelischen Kirche besteht die Besonderheit in einem eigenen Verwaltungsrecht und dem Disziplinarrecht.
Religionsfreiheit in Deutschland
Bei der sogenannten Religionsfreiheit handelt es sich um ein festgelegtes Grundrecht und Menschenrecht, welches sich auf dem Grundsatz begründet, dass Menschen die Freiheit besitzen, sich selbst eine Weltanschauung oder einen Glaubensüberzeugung bilden und diese ungestört ausüben zu können. Dies schließt auch das Handeln gemäß einer entsprechenden Glaubensüberzeugung ein und damit gleichermaßen kultische Vorgehensweisen. Gleichzeitig bestimmt die Religionsfreiheit, dass für Menschen kein Muss oder Zwang besteht, Teil einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu sein. In Deutschland wird das Recht auf Religionsfreiheit durch die Verfassung garantiert.
Verwandte "Kirchenrecht" Rechtsbegriffe
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