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Schul- und Hochschulrecht
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Wiki zum Rechtsthema Schul- und Hochschulrecht

Informationen zu Schul- und Hochschulrecht
Das Schul- und Hochschulrecht befasst sich mit allen Regelungen, die sich auf den schulischen Bereich beziehen, und unterliegt den Gesetzen der einzelnen Bundesländer. Dies bedeutet, dass in Bezug auf das Schul- und Hochschulrecht keine einheitlichen Regelungen bestehen, wobei jedoch eine Abstimmung zwischen den einzelnen Ländern und den geltenden Schulsystemen in Konferenz mit dem Kultusministerium erfolgt.

Auf diese Weise werden allgemein sehr ähnliche Regelungen getroffen, wodurch eine nur unwesentliche Unterscheidung der rechtlichen Regelungen gegeben ist. Das Schulrecht setzt sich ebenso mit den Rechten als auch den Pflichten von Schülern und Studenten auseinander sowie auch mit den Rechten und Pflichten von Schulen und Dozenten, mit Regelungen in Bezug auf Schulzeiten, Prüfungen, Versäumnisse etc. Wobei Schulrecht und Hochschulrecht sich insgesamt nicht mit gänzlich denselben Themen befassen.
Das Hochschulrecht im Allgemeinen
Das Hochschulrecht stellt einen Bereich des besonderen Verwaltungsrechtes dar und beinhaltet Regelungen, die sich auf das Hochschulwesen beziehen. Es begründet sich insbesondere auf das Hochschulrahmengesetz, abgekürzt auch HRG, wobei darüber hinaus auch die Landeshochschulgesetze, kurz LHG, greifen. Das länderrechtlich geregelte Hochschulrecht umfasst insbesondere die Hochschulverfassung, die intern geregelt und von Bundesland zu Bundesland abweichend sein kann, und die sich beispielsweise auf die Formen der Beschlussfassung bezieht sowie auch auf den Hochschulrat oder den Verwaltungsrat, auf Prüfungsverfahren und die Prüfungsordnung.

Das Hochschulrecht lässt den Hochschulen durchaus gewisse Freiheiten, wodurch diese wiederum eigene Satzungen festlegen können, um interne Regelungen zu treffen. Daher ist das Hochschulrecht so ausgelegt, dass es lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft.
Das Schulrecht im Allgemeinen
Das Schulrecht beinhaltet alle Regelungen, die sich auf Schulen beziehen und regelt ebenso den Schulbetrieb als auch die damit in Zusammenhang stehenden Rechte und pflichte von Schülern, Lehrern, Eltern, den schulischen Trägern sowie auch den schulischen Aufsichtspersonen. Ebenso wie das Hochschulrecht ist das Schulrecht ein Bereich des öffentlichen Rechtes und damit des besonderen Verwaltungsrechtes.

Das Schulrecht gestaltet sich ebenso aus verfassungsrechtlichen Bereichen als auch Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Erlässen, die an die schulischen Belange angepasst sind. Gültigkeit haben für die einzelnen Länder zuerst einmal die länderbezogenen Schulgesetze.

Verwandte "Schul- und Hochschulrecht" Rechtsbegriffe

Öffentliches Recht, GEZ, Staatsorganisationsrecht, Objektives Recht, Wehrdienst, Rundfunkgebühr, Zivildienst, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht, Gaststättenordnung, Kartellrecht, Wehr- und Zivildienst, Kirchenrecht, Lebensmittelrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schul- und Hochschulrecht - Ihr Schul- und Hochschulrecht Informationstipp

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