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Wiki zum Rechtsthema Staatsorganisationsrecht
Informationen zu Staatsorganisationsrecht
Als Staatsorganisationsrecht wird ein Bereich des Staatsrechtes bezeichnet, welches sich mit Regelungen in Bezug auf den Aufbau, die Zusammensetzung und die Funktion der einzelnen Staatsorgane befasst. Das Staatsorganisationsrecht baut sich auf die deutsche Verfassung auf und setzt sich aus unterschiedlichen Regelungen zusammen, die vor allem dem zweiten Hauptteil der Verfassung zu entnehmen sind und die sich auf die Staatsorganisation beziehen.
Regelungen des Staatsorganisationsrechts
Wichtige Regelungen, die sich auf das Staatsorganisationsrecht beziehen, und die der Verfassung zu entnehmen sind, sind insbesondere Regelungen über die obersten Staatsorgane, deren Funktion und Aufbau, die Geschäftsordnung des Bundesrates sowie auch Regelungen, die sich auf das Abgeordnetengesetz beziehen.
Darüber hinaus stellen auch Gesetze wie das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung und das über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre einen wichtigen Bestandteil dar, sowie auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und das Wahlrecht, das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung sowie das Wahlprüfungsgesetz, das Europawahlgesetz und das Parteiengesetz. Zusätzlich finden auch weitere Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen diesbezüglich Anwendung.
Darüber hinaus stellen auch Gesetze wie das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung und das über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre einen wichtigen Bestandteil dar, sowie auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und das Wahlrecht, das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung sowie das Wahlprüfungsgesetz, das Europawahlgesetz und das Parteiengesetz. Zusätzlich finden auch weitere Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen diesbezüglich Anwendung.
Das Staatsrecht
Als Staatsrecht bezeichnet man einen Bereich, der der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft angehört und damit auch unter das öffentliche Recht fällt. Dieses wiederum umfasst die einzelnen Regelungen, die sich mit den Staatsaufbau auseinandersetzen sowie auch mit entsprechenden Organen und den Beziehungen der einzelnen Organe untereinander.
Darüber hinaus befasst sich das Staatsrecht mit der Gesetzgebung und damit dem Staatsorganisationsrecht, sowie der grundlegenden Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und den Personen, die dem Einflussbereich des Staates unterliegen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich bereits in den Grundrechten, die für Deutschland geltend sind.
Darüber hinaus befasst sich das Staatsrecht mit der Gesetzgebung und damit dem Staatsorganisationsrecht, sowie der grundlegenden Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und den Personen, die dem Einflussbereich des Staates unterliegen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich bereits in den Grundrechten, die für Deutschland geltend sind.
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