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Informationen zu Gaststättenordnung
Bei der Gaststättenordnung bzw. Gaststättenverordnung, abgekürzt auch GastV, handelt es sich um einen Erlass, der dem Verwaltungsbehörden, Bezirksämtern sowie auch den Kreisverwaltungsbehörden der einzelnen Bundesländer unterliegt. Erhältlich sind diese zumeist bei der zuständigen Industrie und Handelskammer und beinhalten insbesondere alle Anforderungen, die als Gaststätte genutzte Räumlichkeiten erfüllen müssen, Anforderungen an die Feuersicherheit, Küche, Beleuchtung, sanitäre Räume etc.
Darüber hinaus finden dort auch Ordnungswidrigkeiten Erwähnung. Die Gaststättenverordnung beruht auf dem Gaststättenrecht, welches ebenfalls landesrechtlich geregelt ist und alle Regelungen und Normen beinhaltet, die sich mit dem Gaststättenbetrieb befassen und auch entsprechenden Sondervorschriften, die sich auf das Gewerberecht beziehen, welches übergeordnete Gültigkeit hat. Das Gaststättenrecht umfasst alle Regelungen und Richtlinien, die in Bezug auf das Gewerbe zu beachten sind, sowie grundsätzlich auch das Gastronomierecht.
Darüber hinaus finden dort auch Ordnungswidrigkeiten Erwähnung. Die Gaststättenverordnung beruht auf dem Gaststättenrecht, welches ebenfalls landesrechtlich geregelt ist und alle Regelungen und Normen beinhaltet, die sich mit dem Gaststättenbetrieb befassen und auch entsprechenden Sondervorschriften, die sich auf das Gewerberecht beziehen, welches übergeordnete Gültigkeit hat. Das Gaststättenrecht umfasst alle Regelungen und Richtlinien, die in Bezug auf das Gewerbe zu beachten sind, sowie grundsätzlich auch das Gastronomierecht.
Voraussetzung für den Gaststättenbetrieb
Um einen Gaststättenbetrieb aufnehmen zu können, wird zum einen eine Gewerbeanmeldung benötigt und zum anderen auch eine Gaststättenerlaubnis, wenn es zum Ausschank alkoholischer Getränke kommt. Der Gastwirt erhält die Gaststättenerlaubnis direkt, so dass sich diese nur auf seine Person bezieht, Vertreter brauchen darüber hinaus eine Stellvertreter-Erlaubnis. Soll eine bestehende Gaststätte übernommen werden, wird eine vorläufige Erlaubnis erteilt. Diese ist beispielsweise geregelt in § 11 GastG, welcher sich mit der vorläufigen Erlaubnis und der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis befasst.
Hier heißt es:
Hier heißt es:
- »Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als drei Monate erteilt werden; die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Absatz 1 gilt entsprechend für die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis«.
Spezielle Bestimmungen des Gaststättenrechts
Zu den weiteren Regelungen des Gaststättenrechtes, zählen auch gesetzliche Regelungen aus Rechtsgebieten wie der Gastronomie, des Lebensmittelrechtes, des Jugendschutzes, des Arbeitsschutzes und der Betriebsverfassung sowie auch des Ordnungsrechtes.
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