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Wiki zum Rechtsthema Gewerberecht
Informationen zu Gewerberecht
Bei dem sogenannten Gewerberecht handelt es sich um einen besonderen Bereich, der dem Verwaltungsrecht angehört. Es dient insbesondere der Vermeidung und Abwehr von Gefahren. Des Weiteren wird es als Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechtes bezeichnet und dient gleichermaßen der Gewerbefreiheitsbegrenzung, wobei es besondere Anforderungen an einen Gewerbetreibenden beinhaltet, welches zumeist zur Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder auch Handwerkskammer etc. verpflichtet ist. Das deutsche Gewerberecht beruht insbesondere auf der verfassungsrechtlichen Berufsfreiheit sowie auch auf dem Eigentumsrecht und dem Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf das Gewerberecht
Weitere gesetzliche Normen, die sich auf das Gewerberecht beziehen, finden sich insbesondere in der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Handwerksordnung und dem Ladenschlussgesetz sowie auch dem Personenbeförderungsgesetz. Des Weiteren gelten auch Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Gewerbeordnung
Gemäß § 1 der Gewerbeordnung besteht für jedermann die Möglichkeit, ein Gewerbe zu betreiben, wobei dies gleichermaßen auch Beschränkungen enthält:
- »Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
- Wer gegenwärtig zum Betrieb eines Gewerbes berechtigt ist, kann von demselben nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt«.
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