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Wiki zum Rechtsthema Objektives Recht

Informationen zu Objektives Recht
Als objektives Recht werden alle Rechtsnormen und Regelungen bezeichnet, die auf einer staatlichen Rechtsordnung beruhen. Damit sind zum einen die Verfassungsbestimmungen und zum anderen auch die in den Gesetzen und Verordnungen gemeint. Das objektive Recht bedingt das subjektive Recht, welches sich somit aus diesem ergibt.

Das subjektive Recht ist somit kein Gegenbegriff des objektiven, sondern stellt einen Bestandteil dessen dar und bezieht sich auf das Recht eines Rechtsobjektes, von einem anderen eine Verpflichtungserfüllung verlangen zu können, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Zivilrecht. Das subjektive Recht stellt dar, dass Personen, beispielsweise Gläubiger, etwas von einem Schuldner fordern können. Gleichermaßen gewährleistet es auch in anderen Bereichen den Unterlassungsanspruch.
Definition des Begriffes Recht
Als Recht wird im Allgemeinen ein System gemein, welches auf einer Vielzahl an Regeln beruht, welche durch Institutionen und Körperschaften geschaffen werden, die gesetzgebende oder auch satzungsgebende Aufgaben haben. Durchgesetzt werden diese Regelungen zumeist durch Rechtspflegeorgane, die die Aufgabe haben, für die Einhaltung dieser Regelungen Sorge zu tragen.

Auch dies stellt einen Teil des objektiven Rechtes dar. Allerdings kann der Begriff Recht genauer betrachtet durchaus in seiner Eigenschaft variieren, da er ebenso in Zusammenhang mit Recht und Gerechtigkeit, als auch Recht und Pflichten etc. eingesetzt werden kann und somit auch die Eigenschaften unterschiedlich sind, die damit in Zusammenhang stehen.
Das Rechtssystem
Das Rechtssystem setzt sich aus allem Normen zusammen, wobei die Einteilung gemäß ihrem nationalen oder auch internationalen Geltungsbereich erfolgt. Darüber hinaus stellt auch das Völkerrecht zusätzlich einen eigenen Bereich dar. Aufgeteilt werden diese wiederum in weitere Rechtsbereiche und Rechtsordnungen des objektiven Rechtes, welches thematisch untergliedert ist.

Aus diesem kann sich gleichermaßen eine Berechtigung ergeben, was wiederum als subjektives Recht bezeichnet wird. So ergibt sich beispielsweise aus den Grundrechten der Anspruch auf freie Meinungsäußerung.

Verwandte "Objektives Recht" Rechtsbegriffe

Öffentliches Recht, GEZ, Staatsorganisationsrecht, Wehrdienst, Rundfunkgebühr, Zivildienst, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht, Gaststättenordnung, Kartellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wehr- und Zivildienst, Kirchenrecht, Lebensmittelrecht
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