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Gesetz - AIHonO
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Teil 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 3 Leistungen und Leistungsbilder
-
§ 4 Anrechenbare Kosten
-
§ 5 Honorarzonen
-
§ 6 Grundlagen des Honorars
-
§ 7 Honorarvereinbarung
-
§ 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
-
§ 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen
-
§ 10 Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen
-
§ 11 Auftrag für mehrere Objekte
-
§ 12 Planausschnitte
-
§ 13 Interpolation
-
§ 14 Nebenkosten
-
§ 15 Zahlungen
-
§ 16 Umsatzsteuer
Teil 2
Abschnitt 1
-
§ 17 Anwendungsbereich
-
§ 18 Leistungsbild Flächennutzungsplan
-
§ 19 Leistungsbild Bebauungsplan
-
§ 20 Honorare für Leistungen bei Flächennutzungsplänen
-
§ 21 Honorare für Leistungen bei Bebauungsplänen
Abschnitt 2
-
§ 22 Anwendungsbereich
-
§ 23 Leistungsbild Landschaftsplan
-
§ 24 Leistungsbild Grünordnungsplan
-
§ 25 Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
-
§ 26 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
-
§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
-
§ 28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen
-
§ 29 Honorare für Leistungen bei Grünordnungsplänen
-
§ 30 Honorare für Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen
-
§ 31 Honorare für Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
Teil 3
Abschnitt 1
-
§ 32 Besondere Grundlagen des Honorars
-
§ 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten
-
§ 34 Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
-
§ 35 Leistungen im Bestand
-
§ 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen
Abschnitt 2
-
§ 37 Besondere Grundlagen des Honorars
-
§ 38 Leistungsbild Freianlagen
-
§ 39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen
Abschnitt 3
-
§ 40 Anwendungsbereich
-
§ 41 Besondere Grundlagen des Honorars
-
§ 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
-
§ 43 Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken
Abschnitt 4
-
§ 44 Anwendungsbereich
-
§ 45 Besondere Grundlagen des Honorars
-
§ 46 Leistungsbild Verkehrsanlagen
-
§ 47 Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen
Teil 4
Abschnitt 1
-
§ 48 Besondere Grundlagen des Honorars
-
§ 49 Leistungsbild Tragwerksplanung
-
§ 50 Honorare für Leistungen bei Tragwerksplanungen
Abschnitt 2
-
§ 51 Anwendungsbereich
-
§ 52 Besondere Grundlagen des Honorars
-
§ 53 Leistungsbild Technische Ausrüstung
-
§ 54 Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung
Teil 5
-
§ 55 Übergangsvorschrift
-
§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Schlussformel
-
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Beratungsleistungen
-
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3)
Besondere Leistungen
-
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 4 Satz 2)
Objektlisten
-
Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
-
Anlage 5 (zu § 19 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
-
Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
-
Anlage 7 (zu § 24 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
-
Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
-
Anlage 9 (zu § 26 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
-
Anlage 10 (zu § 27)
Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
-
Anlage 11 (zu den §§ 33 und 38 Absatz 2)
Leistungen im Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie im Leistungsbild Freianlagen
-
Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2)
Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen
-
Anlage 13 (zu § 49 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
-
Anlage 14 (zu § 53 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
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