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Gesetz - PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
-
§ 3 Art und Umfang der Berichterstattung
-
§ 4 Anlagen
-
§ 5 Berichtszeitraum
-
§ 6 Zusammenfassende Schlussbemerkung
-
§ 7 Berichtsturnus
Abschnitt 2
-
§ 8 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
-
§ 9 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 10 Angemessenheit des Risikomanagements und der Geschäftsorganisation
-
§ 11 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Unterabschnitt 2
-
§ 12 Zuordnung von Geschäften zum Handels- oder Anlagebuch
-
§ 13 Nichthandelsbuchinstitute
Unterabschnitt 3
-
§ 14 Ermittlung der Eigenmittel
-
§ 15 Eigenmittel
-
§ 16 Solvabilitätskennzahl
-
§ 17 Liquiditätslage
Unterabschnitt 4
-
§ 18 Prüfung der Offenlegungsanforderungen nach der Solvabilitätsverordnung
Unterabschnitt 5
-
§ 19 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6
-
§ 20 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
-
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Unterabschnitt 7
-
§ 22 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4
-
§ 23 Berichterstattung über das Kreditgeschäft
-
§ 24 Länderrisiko
-
§ 25 Bemerkenswerte Kredite
-
§ 26 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
-
§ 27 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
Abschnitt 5
Unterabschnitt 1
-
§ 28 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
-
§ 29 Beurteilung der Vermögenslage
-
§ 30 Beurteilung der Ertragslage
-
§ 31 Risikolage und Risikovorsorge
Unterabschnitt 2
-
§ 32 Erläuterungen
Abschnitt 6
-
§ 33 Regelungsbereich
-
§ 34 Ort der Berichterstattung
-
§ 35 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
-
§ 36 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
-
§ 37 Zusammengefasste Eigenmittel
-
§ 38 Zusätzliche Angaben
-
§ 39 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
-
§ 40 Ergänzende Vorschriften für Finanzkonglomeratsunternehmen (§§ 10b und 13d des Kreditwesengesetzes)
Abschnitt 7
Unterabschnitt 1
-
§ 41 Angaben zur Ertragslage im Pfandbriefgeschäft
-
§ 42 Angaben zu den Transparenzvorschriften nach § 28 des Pfandbriefgesetzes
-
§ 43 Zusatzangaben bei Instituten, die das Pfandbriefgeschäft betreiben
Unterabschnitt 2
-
§ 44 Organisation und Auflagen
-
§ 45 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
-
§ 46 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
-
§ 47 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
-
§ 48 Einsatz von Derivaten
-
§ 49 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
-
§ 50 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
Unterabschnitt 3
-
§ 51 Relation gemäß § 10 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes
-
§ 52 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
-
§ 53 Ausnahmeregelung
Unterabschnitt 4
-
§ 54 Angaben bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 5
-
§ 55 Angaben bei Instituten, die das Leasing-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 6
-
§ 56 Prüfungsgegenstand
-
§ 57 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
-
§ 58 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
-
§ 59 Prüfung von Depotbanken im Sinne des Investmentgesetzes
Abschnitt 8
-
§ 60 Datenübersichten
Abschnitt 9
-
§ 61 Erstmalige Anwendung
-
§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Anlage 1 (zu § 60)
SON01
-
Anlage 2 (zu § 60)
SON02
-
Anlage 3 (zu § 60)
SON03
-
Anlage 4 (zu § 60)
SON04
-
Anlage 5 (zu § 60)
SON05
-
Anlage 6 (zu § 21)
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