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Urteile zum Schlagwort Zivilprozessrecht
In Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, wobei im Rahmen des richterlichen Ermessens auch eine Ermäßigung unterhalb der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes möglich ist. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die in dem Beschluss des Amtsgerichts – ...
Beantragt ein Nachlasskläger für die unbenannten Erben einer verstorbenen Prozesspartei Prozesskostenhilfe, so ist die Bedürftigkeit zu bejahen, wenn die Prozesskosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können. 1. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 22. Oktober 2009 – 1 O 243/07 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des ...
Ist der Werkunternehmer Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens, richtet der Streitwert sich nach dem noch offenen Werklohn bis zur Höhe dessen angemessenen Teils, den der Besteller wegen Mängel des Wertes nach § 641 Abs. 3 BGB zurückhalten kann, und nicht nach der Höhe der Mängelbeseitigungskosten, weil der Werkunternehmer kein unmittelbares Interesse an der Mängelbeseitigung ...
Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr.Der Senat hält mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. ZIP 2010, 153) nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass es sich bei der Neuregelung des § 15 a RVG um eine Gesetzesänderung handele, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet. Auf die sofortige Beschwerde des ...
Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. März 2010 - 3 Ca 74/10 - wird zurückgewiesen. I. Am 19. Februar 2010 erhob der Kläger beim Arbeitsgericht Hamburg eine Kündigungsschutzklage und beantragte gleichzeitig Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten. Dieser hat seinen Kanzleisitz ...
Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf EUR 101.341,71 festgesetzt. I. Die Parteien streiten um die Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens. Die Parteien verbindet ein Vertrag über den Transport von zwei ...
1. Auf Antrag der Antragstellerin wird für die Antragsgegnerin unter der Schiedsvereinbarung in Abschitt M des Transport Contracts 08/06000 vom 27.5.2008 i.V.m. Ziff. 32 der BIMCO Heavycon Contract Tems Part II als Schiedsrichter bestellt: ... 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von € 22.333. I. Die Parteien verbindet ein Transportvertrag (Transport ...
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 11.03.2010 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 23.02.2010 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin nach einem Beschwerdewert von € 100.000.-. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist unzulässig und deshalb gem. § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu verwerfen. ...
Zur Bemessung eines gegen einen Sachverständigen wegen verspäteter Erstattung des Gutachtens verhängten Ordnungsgeldes. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 29.09.2009 dahingehend abgeändert, dass das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld auf 300,00 EUR herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde ...
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, KfH 6, vom 27. Mai 2010 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt auch die Kosten der Beschwerde. Der Gegenstandswert wird für beide Instanzen auf € 8.000,00 festgesetzt. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig, aber unbegründet. 1. Das Landgericht hat mit zutreffender ...
Angaben des Antragstellers im Verfahrenskostenhilfe- oder Prozesskostenhilfeverfahren zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die erst im Beschwerdeverfahren erfolgen, sind grundsätzlich auch dann zu berücksichtigen, wenn dem Antragsteller die Angaben auch schon in der Vorinstanz möglich gewesen wären. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss ...
a) Eine Lebensgefährtin ist keine Hinterbliebene des Schuldners im Sinne des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO.b) Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur dann, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen kumulativ im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen. Enthält der Vertrag, aus dem sich die gepfändeten Ansprüche ergeben, allerdings Bestimmungen, die einen ...
Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter versuchen muss, die Finanzierung der Prozessführung durch 26 Gläubiger zu erreichen, zwingt nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe. Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 22. Juli 2008 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu ...
1. Ein Aussetzungsbeschluss nach § 149 Abs. 1 ZPO, der nicht der Rechtsbeschwerde unterliegt, bedarf keiner Darstellung des Sachverhalts. 2. Allgemein gehaltene Erwägungen zur Prozessökonomie - etwa im Zusammenhang mit dem Hinweis auf den zu erwartenden erheblichen Erkenntnisgewinn im Strafverfahren – genügen nicht, um einen Aussetzungsbeschluss zu begründen, da sie als Leerformeln ...

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