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Urteile zum Schlagwort Zivilprozessrecht
a. Da sich die Erklärungspflicht nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nur auf die Frage bezieht, ob eine Veränderung eingetreten ist und wenn ja, welche, ist die Partei nicht verpflichtet, den ausschließlich für die Beantragung von Prozesskostenhilfe eingeführten Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nochmals auszufüllen und alle Belege, auch soweit ...
Erhält der Sachverständige vom Gericht "Gelegenheit zur Äußerung" zum Befangenheitsgesuch einer Partei, die ihn wegen fachlicher Gutachtenmängel und "wissentlich falscher Darstellung selbst einfachster Sachverhalte" abgelehnt hat, verdient er für eine daraufhin eingereichte gutachterliche Stellungnahme keine Vergütung (Abgrenzung zu OLG Köln OLGR 2009, 820). Einsender: die Mitglieder ...
Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert. Der Beschluss vom 30. Juni 2010 wird wie folgt ergänzt: 5. Beruhen Mängel des Kaminofens, falls solche vorliegen, auf Konstruktionsfehlern, namentlich der Anschlüsse für das Heizwasser im Bereich des Vorlaufs oder Fehlern beim Einbau der Anlage oder darauf, dass der Antragsteller, statt den Abbrand des Feuerholzes abzuwarten, den Ofen ...
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit ...
1. Die sofortige Beschwerde des Sachverständigen ...[A] vom 21. Oktober 2010 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 24. September 2010 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 4958,37 € festgesetzt. I. Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich ...
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 325 O 311/09, vom 12.10.2009 abgeändert. Dem Beklagten wird für die erste Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt und Rechtsanwalt A... L... beigeordnet. Die gem. §§ 127 Abs. 2, 567ff ZPO zulässige Beschwerde ist begründet Zwar teilt der Senat die ...
I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 13.10.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29.09.2009 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Beschwerdewert wird auf 95.193 EUR festgesetzt. Die gemäß §§ 46 Abs. 2, 567 ZPO zulässige sofortige Beschwerde gegen Richterin am Landgericht von Alvensleben ist ...
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden. I. 1. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, den das Landgericht nach Einspruch der Beklagten aufrechterhalten hat. Die Begründung der dagegen ...
Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die Rechtsverteidigung der Verfügungsbeklagten gegen die ...
Die Beschwerde auf Kosten des Verurteilten (§ 473 I StPO) verworfen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 17.06.2009 legte der Angeklagte form- und fristgerecht Berufung ein. Durch Verfügung des Kammervorsitzenden vom 21.09.2009 wurde Termin zur Berufungshauptverhandlung auf den 19.11.2009 9.00 Uhr bestimmt. Die Ladung wurde dem Angeklagten am 25.09.2009 im Wege der ...
Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG gehört auch dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn der Rechtsanwalt des Beklagten, dem von dem Gericht eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt worden ist, den Klageerwiderungsschriftsatz in entschuldbarer Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Klagerücknahme bei dem Gericht einreicht. Die am 29. Oktober 2009 bei dem ...
Pflegegeld im Sinne des § 39 SGB VIII ist nur mit seinem Anteil für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen (§ 39 Abs. 1 S. 2 SGB VIII) Einkommen der Pflegeperson im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO. Der Anteil "Kosten für den Sachaufwand" (§ 39 Abs. 1 S.2 SGB VIII) vermindert entsprechend § 115 Abs. 1 S. 7 ZPO den Unterhaltsfreibetrag des Kindes gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ...
a. Der Streitwert einer auf Abschluss eines Mietvertrages gerichteten Klage richtet sich nicht nach § 41 Abs. 1 GKG, sondern nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO unter Berücksichtigung von § 9 ZPO.b. Der daneben geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der anzumietenden Räume führt nicht zur Werterhöhung. 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des ...
Gegen die einstweilige Anordnung einer Unterbringung nach § 1631 b BGB durch das Familiengericht nach §§ 151 Nr. 6, 167 Abs. 1, 312 Nr. 1, 313 ff. FamFG ist eine Beschwerde nicht statthaft, § 70 Satz 1, 2 FamFG. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Worms vom 20. November 2009 wird als unzulässig verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist ...
Lehnt das Familiengericht die Wiederaufnahme eines - im entschiedenen Fall im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 14.11.2007 (FamRZ 2008, 395ff.) wegen der Unwirksamkeit der Übergangsregelung in der Satzung der VBL entsprechend § 148 ZPO - ausgesetzten Verfahrens betreffend den Versorgungsausgleich ab, ist dieser Beschluss gemäß § 21 Abs. 2 FamFG mit der sofortigen Beschwerde ...
Einsatz des Pflichtteilsanspruchs für Prozesskosten1. Der Pflichtteilsanspruch ist eine vermögensrechtliche Forderung, die für die Prozesskosten gemäß § 115 III ZPO in Verbindung mit § 90 SGB XII grundsätzlich einzusetzen ist.2. Der Einsatz eines Pflichtteilsanspruchs gemäß § 115 III ZPO scheidet allerdings aus, wenn die Geltendmachung dem Prozesskostenhilfe begehrenden Antragsteller ...
1. Bezeichnet das Familiengericht seine Entscheidung unter (fehlerhafter) Anwendung des bis 31. August 2009 geltenden Verfahrensrechts als „(Teil-)Urteil“, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, als auch dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren ...
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg – Zivilkammer 10 – vom 2.10.2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a ZPO dem Beklagten auferlegt, da er bei streitiger Fortführung des Verfahrens ...
1. Die einstweilige Verfügung vom 27.7.2009 wird im Kostenausspruch bestätigt. 2. Die Antragsgegner haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kostenwiderspruch der Antragsgegner ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die einstweilige Verfügung vom 27.7.2009 ist im Kostenausspruch zu bestätigen. I. Der auf die Kostenentscheidung beschränkte Widerspruch ...
Die weitere Beschwerde des Rechtsanwalts B. gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 10, vom 17. September 2009 wird verworfen. I. Der Beschwerdeführer ist am 30. Januar 2007 vom Amtsgericht Hamburg-Altona gemäß § 140 Abs. 2 StPO zum Verteidiger des damaligen Angeklagten bestellt worden. Nach dem ihm auf richterliche Verfügung der auf Verurteilung des Angeklagten ...

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