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Wiki zum Rechtsthema Abstandfläche

Informationen zur Abstandfläche
Eine Abstandfläche wird in Abhängigkeit zu Höhe und Länge eines Gebäudes , Gebäudeteils und Ähnlichem errechnet. Sie ist grundsätzlich von jeglicher oberirdischer Bebauung freizuhalten und dient zur Gewährleistung des Brandschutzes, der Zufuhr von genügend Licht und Frischluft in den Räumen des Gebäudes und dem Schutz nachbarrechtlicher Belange. Um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden, ist zu guter Beratung durch einen Fachmann geraten, welcher die Abstandflächen nach § 6 der Bauordnung schnell und korrekt berechnen kann. Abstandsflächen werden grundsätzlich innerhalb des Grundstücks bemessen. Sie dürfen allerdings maximal bis zur Hälfte an angrenzende öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen und öffentliche Wasserflächen reichen. Abstandflächen dürfen sich weder überschneiden, noch sich überlappen.
Ausnahmen
Vor Außenwänden an Grundstücksgrenzen ist keine Abstandsfläche gefordert, wenn:
  1. an die Grundstücksgrenze gebaut werden muss, oder

  2. an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf und öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auch auf dem Nachbargrundstück bis an die Grenznahe bebaut wird.
Zwar dürfen sich Abstandsflächen an sich nicht überschneiden, aber wenn die Außenwände in einem Winkel von mehr als 75° zueinander stehen, ist eine Überdeckung möglich.
Bemessungen
Die Abstandfläche wird in Abhängigkeit zur Höhe der Wand senkrecht zur jeweiligen Wand gemessen. Die Wandhöhe selbst ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Wand mit der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut bzw. zum oberen Abschluss der wand. Weist die Geländeoberfläche verschiedene Höhen an einer Wand auf, wird ein Mittel der Wandhöhe errechnet und gibt so dass Maß an.

Zur Wandhöhe wird mit angerechnet:
  • die volle Höhe von Dächern und Dachaufbauten, wenn ihre Neigung mehr als 70° beträgt, ein Viertel der Höhe von Dächern und Dachaufbauten, bei einer Neigung von mehr als 45°
  • die Höhe der Giebelfläche nur, wenn ein Teil der Dachfläche eine Neigung von mehr als 45° aufweist, sonst zur Hälfte des Verhältnisses, in welchem die Tatsächliche Fläche des Giebels zur gesamten Dachfläche einer rechteckigen Wand mit gleichen Maximalabmessungen steht; die Giebelfläche beginnt mit der Horizontalen, welche durch den untersten Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut entsteht
  • nur bis zur Rotorachse bei Windenergieanlagen, hierbei muss aber die Tiefe der Abstandfläche mindestens der Länge des Radius eines Rotors entsprechen
Zur Wandhöhe nicht mit angerechnet werden:
  • Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen (außer sie treten mehr als 1,5m vor die Außenwand vor)
  • Wände von Vorbauten, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten (außer sie sind breiter als 5m, treten mehr als 1,5m hervor und sind weniger als 2m von der Nachbargrenze entfernt)
Die Abstandflächentiefe beträgt:
  • in der Regel 0,4 der Wandhöhe
  • 0,2 der Wandhöhe in Kern-, Dorf- und besonderen Wohngebieten
  • 0,125 der Wandhöhe in Gewerbe- und Industriegebieten und Sondergebieten, welche nicht der Erholung dienen
Grundsätzlich darf die Tiefe der Abstandfläche 2,5m, bei 5m breiten Wänden 2,0m, nicht unterschreiten.

Verwandte "Abstandfläche" Rechtsbegriffe

Bau- und Architektenrecht, Bauaufsicht, Baumängel, BGB, Leistungsbeschreibung, Werkvertrag, Architektenvertrag, Baubehörde, Baurecht, Dienstbarkeit, Nutzungsänderung, Bauabnahme, Baugenehmigung, Bauvertrag, Erbbaurecht, VOB, Abnahmen, Abschlagszahlungen, Abstandsflächen, Bausummenüberschreitung, Architektenhaftung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Abstandfläche - Ihr Abstandfläche Informationstipp

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