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Wiki zum Rechtsthema Bauvertrag
Informationen zum Bauvertrag
Ein Bauvertrag wird zwischen Bauherr und einem Träger bzw. Unternehmen geschlossen und beinhaltet sämtliche Bauleistungen. Diese Bauleistungen werden schriftlich genau definiert. Sie können sich auf einen kompletten Neubau, auf einen schlüsselfertigen Bau, aber auch auf einzelne Bauabschnitte, wie Rohbau, Umbau und einzelne Teilleistungen beziehen.
Zu den Bestandteilen eines Bauvertrages gehören auch detaillierte Aufführungen einzelner Bau- und Leistungsbeschreibungen, mögliche Mehrleistungen und Leistungen, die der Bauherr in Eigenleistung durchführt. Eine klare Formulierung und Definition aller Details ist nötig, um mögliche teure Zusatzkosten, welche der Bauherr tragen müsste, zu vermeiden. So sollte beispielsweise ein Bezugstermin im Bauvertrag klar vermerkt sein.
Zu den Bestandteilen eines Bauvertrages gehören auch detaillierte Aufführungen einzelner Bau- und Leistungsbeschreibungen, mögliche Mehrleistungen und Leistungen, die der Bauherr in Eigenleistung durchführt. Eine klare Formulierung und Definition aller Details ist nötig, um mögliche teure Zusatzkosten, welche der Bauherr tragen müsste, zu vermeiden. So sollte beispielsweise ein Bezugstermin im Bauvertrag klar vermerkt sein.
Kostenfallen
Je ausführlicher ein Bauvertrag gestaltet wird, um so geringer ist das Risiko, dass Bauherren durch zu hohe und nicht eingerechnete Zusatzkosten belastet werden. Speziell bei Neubauten werden oft teure Anschlüsse für Wasser, Strom und Gas nicht mit aufgeführt. Auch mögliches Deponieren eines Erdaushubs kann zusätzliche Kosten bedeuten. Sollte ein Bauvertrag die Klausel „Bauausstattung nach Bemusterung“ beinhalten, erweist sich diese meist als teure Kostenfalle, da der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt die Ausstattungsmerkmale wählen kann. Die Wahl einer höherwertigen Version statt der Standardausführung führt ebenfalls häufig zu höheren Kosten für den Bauherren.
In jedem Bauvertrag sollte auch eine Klausel für eventuelle Baumängel aufgeführt sein. Für Baumängel und deren Beseitigung sollte in jedem Fall der Bauträger bzw. das Bauunternehmen aufkommen. Bei fehlender Vereinbarung im Vertrag wird eine Kostenerstattung im Mängelfall für den Auftraggeber kompliziert.
In jedem Bauvertrag sollte auch eine Klausel für eventuelle Baumängel aufgeführt sein. Für Baumängel und deren Beseitigung sollte in jedem Fall der Bauträger bzw. das Bauunternehmen aufkommen. Bei fehlender Vereinbarung im Vertrag wird eine Kostenerstattung im Mängelfall für den Auftraggeber kompliziert.
Inhalt
Ein Bauvertrag muss weitreichend alle Dinge klären, die auch anfangs als unwichtig erscheinen, wie beispielsweise Geräte zur Bauausführung, Lagermöglichkeiten, Zufahrten und Standplätze für Baukräne, Zwischenlager für Erdaushübe, Beseitigung des Bauschutts, Bereitstellung des Baustroms, Bauwasser und Toilettenhäuschen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Überprüfung des Bauvertrages durch einen Sachverständigen, denn alles, was nicht im Bauvertrag ausdrücklich benannt ist, muss der Bauherr zusätzlich beauftragen und separat zahlen.
In jedem Bauvertrag sollten weiterhin Baubeginn, Fertigstellungstermin bzw. auch möglicher Zwischentermine geregelt werden. Sollte das Bauvorhaben den üblichen Umfang übersteigen, bietet es sich an, als Anlage einen sogenannten detaillierten Terminplan anzufügen. Ebenso empfiehlt es sich aus rechtssicherheitlichen Gründen, die nach Fertigstellung der baulichen Anlage nötige Abnahme schon im Bauvertrag zu regeln.
In jedem Bauvertrag sollten weiterhin Baubeginn, Fertigstellungstermin bzw. auch möglicher Zwischentermine geregelt werden. Sollte das Bauvorhaben den üblichen Umfang übersteigen, bietet es sich an, als Anlage einen sogenannten detaillierten Terminplan anzufügen. Ebenso empfiehlt es sich aus rechtssicherheitlichen Gründen, die nach Fertigstellung der baulichen Anlage nötige Abnahme schon im Bauvertrag zu regeln.
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