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Wiki zum Rechtsthema Bauaufsicht
Informationen zur Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist die staatliche Überwachung des Baugeschehens in seiner Gesamtheit. Sie überprüft die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Pflichterfüllung aller am Bau Beteiligten. Organ der Bauaufsicht sind die Bauaufsichtsbehörden, deren Organisation und Zuständigkeiten landesrechtlichen Regelungen unterliegen. Hier besteht meist ein dreistufiger Aufbau:
- Bauministerium des Landes
- Bezirksregierungen
- Kreise, kreisfreie Städte.
Aufgaben
Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden umfassen alles was im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und dem Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen baulicher Anlagen steht.
Im einzelnen:
- beraten sie Bauherren und Architekten
- erlassen Baugenehmigungen und Bauvorhaben
- erlassen Anordnungen zur Beseitigung einer illegalen baulichen Anlage
- erstellen Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- nehmen fertig gestellter baulicher Anlagen ab
- erteilen Genehmigungen von Grundstücksteilungen
- führen das Baulastenverzeichnisses
- überwachen Baumaßnahmen
- beaufsichtigen Bezirksschornsteinfeger.
Befugnisse
Die Bauaufsichtsbehörden können in der Regel alle Maßnahmen, welche zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind, treffen. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer (nicht Nordrhein-Westfalen) regeln die folgenden Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden:
- Abrissverfügung
- Stilllegungsverfügung
- Nutzungsuntersagung
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