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Wiki zum Rechtsthema Nutzungsänderung
Informationen zur Nutzungsänderung
Die Nutzungsänderung ist die Änderung der bisherigen genehmigten Art der Nutzung, sobald die neue Art der Nutzung eine andere oder weitergehende Anforderung bauordnungs- bzw. baurechtlicher Art verlangt. Sie unterliegt den Regelungen in § 29 BauGB und somit den Vorschriften über die planungsrechtliche Zulässigkeit (§§ 30 bis 37 BauGB). Für eine Nutzungsänderung ist, wie auch für die Errichtung, die Änderung und den Abriss einer baulichen Anlage grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Diese richtet sich nach den Maßgaben der Regelungen in den Landesbauordnungen, wobei diese auch vielzählige Nutzungsänderungen von einer Baugenehmigung freistellen.
Voraussetzungen für genehmigungsfreie Nutzungsänderungen
Die Voraussetzungen für genehmigungsfreie Nutzungsänderungen sind in den Landesbauordnungen der Länder geregelt. Die Nutzungsänderung eines Wohngebäudes mittlerer oder geringerer Höhe ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs.1 BauGB genehmigungsfrei, wenn:
- das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht.
- die Erschließung gesichert ist.
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangt.
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