Urteile zum Schlagwort Urheberrecht
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.05.2009 wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I.
Die Kläger, die ... Erben des am 28.04.1976 verstorbenen Lyrikers Eugen Roth, nehmen die Beklagten, die Landeshauptstadt München und eine Verlagsgesellschaft, wegen ...
Zur Mitherstellerschaft bei Filmwerken1. Für die Frage, wer Hersteller eines Filmwerks im Sinne des § 94 I 1 UrhG ist, muss der organisatorische Anteil an der Verwirklichung eines Filmes ebenso als zentrales Kriterium berücksichtigt werden, wie die Übernahme der wirtschaftlichen Verantwortlichkeit.2. Ist unter Zugrundelegung der für die Begründung der Filmherstellereigenschaft maßgeblichen ...
I. Die einstweilige Verfügung vom 25.08.2006 wird aufrechterhalten.
II. Die Verfügungsbeklagte trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Die einstweilige Verfügung vom 25.08.2006 war aufrechtzuerhalten, da nach summarischer Prüfung die Verfügungsklägerin das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs und -grunds auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Verfügungsbeklagten ...
Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Juli 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 15 O 808/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in ...
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Beklagten zu vollstrecken ist, zu unterlassen,
a) das Bildmaterial zur Ankündigung der Programme DSF Deutsches Sportfernsehen, Kabel eins, ...
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009, Aktenzeichen 2/6 O 172/09 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.
Der Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder ...
I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgangerichts Potsdam – 1 O 161/08 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsverblockungollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils ...
I. 1. Die Beklagten zu 1. und 3. werden verurteilt, es gegenüber der Klägerin zu 1. bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt ...
1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, es gegenüber dem Kläger zu 1) bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft bei der Beklagten zu 1) zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu 1), gemäß § 890 ZPO zu unterlassen,
die Werke „S...“ (GEMA-Werk-Nr.: ...), ...
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 09.02.2010 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 20.01.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller nach einem Beschwerdewert von € 50.000.- Die gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet und deshalb zurückzuweisen. Das ...
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 230 O 49/10 - vom 23.04.2010 die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten gestattet worden ist, der Antrag-stellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 11.03.2010 ...
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages ...
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 307/10– vom 18.08.2010 abgeändert.
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Diese hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert entspricht den Verfahrenskosten ...
1.) Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, das ... ohne Zustimmung der Klägerin im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Peer-to Peer-Netzwerken anderer zu deren Download anzubieten.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Schuldnerin Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht ...
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 09.11.209, Aktenzeichen 31 C 1078/09 - 78 wird aufrechterhalten, insoweit der Beklagte zur Zahlung von EUR 150,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 29.05.2009 verurteilt wurde.
2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klägerin mit der Klage abgewiesen. ...
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 € nebst Zinsen i. H. v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.10.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 31%, die Klägerin 69% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des jeweils anderen ...
I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; ...
a) Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.b) Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem ...
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. März 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 8/08 – teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.823 € nebst Zinsen aus 1.297 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 148,20 € zu ...
















