Urteile zum Schlagwort Urheberrecht
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 18.03.2009 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 26.03.2009 wird bestätigt. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Auf den Widerspruch des Antragsgegners war die einstweilige Verfügung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies führte zu ihrer Bestätigung, da sie auch unter Berücksichtigung des Vorbringens ...
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die Musikaufnahme: „1000 Fragen“ der Künstlergruppe xx auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. März 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils ...
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.5.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -28 O 889/09- teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) - 4) zu gleichen Teilen 2.380,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.1.2009 zu ...
Der Beklagte wird verurteilt, 1. an den Kläger 2.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem10.01.2009 zu zahlen, 2. den Kläger von der Forderung der Rechtsanwälte C & D in Höhe von 506,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2009 freizustellen; 3. es bei Meidung eines für jeden Fall der ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. September 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I. Gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. II. Die gemäß § 511 ZPO statthafte Berufungen ...
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des am 09.09.2009 verkündeten Urteils der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf und unter Aufhebung des Beschlusses vom 09.06.2009 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. A. 1. Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ...
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 08.04.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.04.2009 (Az.: 7 Gs 871/09) aufgehoben. Die Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma O. GmbH wird angeordnet. I. Mit Schreiben vom 22.08.2008 stellte die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. - Strafantrag gegen die für den Upload / ...
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten, zu unterlassen, a) das im Verlag der Beklagten erscheinende Telefonbuch "Gelbe Seiten für München.", Ausgabe ...
a) Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § ...
I. Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. EUR 15,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2010 zu zahlen. II. Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. EUR 15,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2010 zu zahlen. III. Im Übrigen wird die Klage ...
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 901,16 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 21.10.2009 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils ...
1. Das Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2007 wird aufrechterhalten. 2. Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerinnen zu je einem Drittel. Die Antragstellerin macht einen bildrechtlichen Unterlassungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Antragsgegner geltend. Sie ließ am 22. Mai 2006 von den Antragsgegnern, die ein Fotostudio betreiben, Fotos von sich machen. ...
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Mai 2000 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin ist die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie nimmt aufgrund eines Wahrnehmungsvertrags mit den Erben des Malers und Bildhauers Ludwig Gies die Rechte an der Adlerfigur - dem sogenannten Gies-Adler - wahr, die Gies 1953 ...
I. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 4. Mai 2006 wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von dieser aufgrund ...
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 167/08 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien sind ...
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg – Zivilkammer 10 – vom 2.10.2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a ZPO dem Beklagten auferlegt, da er bei streitiger Fortführung des Verfahrens ...
1. Die einstweilige Verfügung vom 27.7.2009 wird im Kostenausspruch bestätigt. 2. Die Antragsgegner haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kostenwiderspruch der Antragsgegner ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die einstweilige Verfügung vom 27.7.2009 ist im Kostenausspruch zu bestätigen. I. Der auf die Kostenentscheidung beschränkte Widerspruch ...
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren ... wird der Streitbeschwerde der Verfügungsbeklagten vom 28.10.2009 gegen die Streitwertfestsetzung vom 14.10.2009 nicht abgeholfen. Die Sache soll dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt werden. Soweit sich die Verfügungsbeklagte gegen die Festsetzung des Streitwertes wendet, führt dies nicht zu einer anderen Festsetzung. ...

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