Urteile zum Schlagwort Urheberrecht
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.02.2009 - 7 O 203/07 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor ...
Der Senat beabsichtigt nach Beratung, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.07.2008 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Auf die knappe, im Ergebnis aber zutreffende Begründung kann der Senat Bezug nehmen. Die Ausführungen in der ...
Das am 24.03.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrags abwenden, ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam – 1 O 175/08 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren ...
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin – 16 O 1188/06 – vom 07. Oktober 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in ...
Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt, an die Klägerin 4.800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 27.12.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 52 Prozent und der Beklagten zu 48 Prozent auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen ...
1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 15.000 EUR festgesetzt. I.
Im Weg der einstweiligen Verfügung suchte der Antragsteller der Antragsgegnerin die Verwendung eines sechsseitigen Dienstleistungsvertrags (Bl. 3 - 8 d.A.) zu verbieten. Der Antragsgegner hatte diesen Vertrag zumindest in vier Fällen bei der Vermittlung von polnischen ...
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.161,66 € nebst Zinsen i. H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2007 und 8,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die ...
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies ...
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen teilweiser Übernahme einer von ihr entworfenen Werbekonzeption durch die Beklagte.
Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur. Im Januar 2007 ...
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Mona-ten zu unterlassen, folgende Fotografien von X aus der Fotoserie „X“ im Mu-seum X auszustellen:
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 € vorläufig ...
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 7.260,36 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.12.2008 zu zahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.196,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.12.2008 zu zahlen.
III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. Die ...
1. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 15.02.2010 (Az. 33a C 309/09) wird aufrechterhalten.
2. Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ...
Die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.08.2007 – Az.: 2/3 O 172/07 – wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 5.200,-- EUR. I.
Die Verfügungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) hat den Verfügungsbeklagten (nachfolgend: Beklagter) als Störer ...
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 11.8.2010
durch die Richterin am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
1.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 375,00 € Lizenzentschädigung sowie weiter 603,93 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2010 zu zahlen.
2.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 546,69 ...
wird die Beschwerde der Antragstellerin vom 07.10.2010 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 03.09.2010 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,- € festgesetzt. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet. Das Landgericht hat ihren Antrag, der auf die Speicherung ...
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 14.7.2009 (Az. 36A C 146/09) wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den durch Teilanerkenntnisurteil zuerkannten Betrag von €100,- zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2008 hinaus weitere € 759,80 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 ...
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) bis 4) zu gleichen Teilen 3.454,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.02.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 41 % und den Klägerinnen zu je 14,75 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dies gilt für die Klägerinnen nur gegen ...
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 8, vom 19.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung. I.
Die Antragstellerin gehört zu den führenden deutschen Tonträgerherstellern. Die Antragsgegnerin ist ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche. Sie ist unter anderem als Zugangsvermittlerin zum Internet tätig. Sie ...
I. Dem Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € ...