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Wiki zum Rechtsthema Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Informationen zu Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, auch bezeichnet als Richtlinie 92/43/EWG, ist eine Richtlinie in Bezug auf den Naturschutz, die zum einen der Erhaltung von natürlichen Lebensräumen dient und zum anderen der Erhaltung von wildlebenden Tieren sowie auch Pflanzen dient. Die Richtlinie wurde durch die Europäische Union verabschiedet und hat, zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie, die Umsetzung der Berner Konvention zum Ziel.

Hierbei stützt sich die Umsetzung insbesondere auf ein Netz von Schutzgebieten, die miteinander in Zusammenhang stehen und als Natura 2000 bezeichnet werden. Die Auswahl der einzelnen Gebiete für das Schutzgebietsnetz sowie auch die Arten von Lebensräumen, die es zu schützen gilt, werden durch die Anhänge der FFH-Richtlinie bestimmt.
Anhänge der FFH-Richtlinie
  • Anhang I bezieht sich auf Bestimmungen der Lebensräume in Küstenbereichen und halophytische Vegetation, Dünen an Meeresküsten und im Binnenland, Süßwasserlebensräume, gemäßigte Heide- und Buschvegetation, Hartlaubgebüsche, natürliches und naturnahes Grasland, Hoch- und Niedermoore, felsige Lebensräume und Höhlen sowie Wälder.

  • Anhang II auf die entsprechende Sammlung der Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz einzurichten sind. Hierbei handelt es sich um eine Auflistung von verschiedenen Tier- und Pflanzengruppen sowie die einzelnen Arten, die darunter zusammengefasst werden. Die Gruppen werden zusammengefasst unter den Bezeichnungen Amphibien und Reptilien, Fische, Säugetiere, Wirbellose und allgemein Pflanzen.

  • Anhang IV beinhaltet eine Auflistung von Tierarten und Pflanzenarten, denen durch die EU ein besonderer Rechtschutz gewährt wird. Dies begründet sich auf deren Schutzwert und Seltenheit. Auf diese Weise soll das Aussterben der Tiere und Pflanzen verhindert werden. Die Auflistung erfolgt nach taxonomischen Gruppen und damit nach Farn- und Blütenpflanzen, Moosen, Flechten, Säugetieren, Amphibien und Reptilien, Fischen und Rundmäulern, Käfern, Libellen, Schmetterlingen, Weichtieren und sonstigen Tieren.

  • Anhang V dagegen befasst sich mit Arten von Tieren und Pflanzen, für die und deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können, beispielsweise zu Medikamentenherstellung. Hier sind die Gruppierungen die gleichen wie die des Anhangs IV.
Zusammenstellen der Schutzgebiete in Deutschland
Die Schutzgebiete werden in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer zusammengestellt, wobei grundsätzlich der Arten- und Habitatschutz im Vordergrund steht. Hierbei werden auch die Gebiete mit einbezogen, die bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz erfasst werden. Die zusammengestellten Listen werden dann an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeldet, wodurch bereits ein vorläufiger Schutz erreicht wird. Durch das Bundes-Umweltministerium werden dann die Flächenmeldungen an die EU-Kommission weitergeben, wo sie geprüft und dann in den Natura-2000-Katalog aufgenommen werden.

Verwandte "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" Rechtsbegriffe

Umweltrecht, Abfallrecht, Europäische Umweltagentur, Kernenergie, Strahlenschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasserrecht, Kyoto-Protokoll, Umweltschutzbehörde, Umweltzeichen, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutz, Naturschutzgesetz, Umweltschutzgesetz, Verpackungsverordnung, Fracking, UVP
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