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Wiki zum Rechtsthema Wasserrecht
Informationen zu Wasserrecht
Als Wasserrecht wird ein Bereich des öffentlichen Rechts oder auch das Umweltrecht bezeichnet. Dieser regelt alle Belange, die in Bezug zu Gewässern stehen, und dient dazu, den natürlichen Wasserkreislauf vor Eingriffen zu schützen, die diesen schädigen und negativ beeinflussen. Ebenso ist es das Ziel des Wasserrechtes, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserreserven erhalten werden können, ohne dass sie ihren einwandfreien Zustand verlieren. Daher bilden auch die Wiederherstellung von Gewässern, die bereits verunreinigt wurden und der Schutz vor damit in Zusammenhang stehenden Gefahren einen Bereich des Wasserrechtes.
Gesetzliche Grundlagen des Wasserrechtes
In Deutschland bezieht sich der Begriff Wasserrecht ebenso auf das Wasserhaushaltsrecht als auch das Wasserwegerecht, wobei das Wasserhaushaltsrecht der Kompetenz der verschiedenen Bundesländer unterliegt sowie teilweise auch dem Bund selbst. Daher kann es in diesem Bereich zu leichten landesbezogenen Abweichungen kommen. Das Wasserrecht berührt darüber hinaus auch weitere Rechtsnormen wie beispielsweise das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder auch das Baugesetzbuch in Bezug auf die städtebauliche Planung.
Auch das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände stellt einen Bereich des Wasserrechtes dar und ebenso auch die Vorschriften bezüglich der Trinkwasserverordnung sowie die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, abgekürzt Min/TafelWV, die gleichermaßen auch einen Bereich des Lebensmittelrechtes darstellt. Weitere Normen finden sich in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, kurz auch AVBWasserV, und im Infektionsschutzgesetz, in der Abwasserverordnung, im Abwasserabgabengesetz und in der EU-Badegewässerrichtlinie sowie im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.
Auch das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände stellt einen Bereich des Wasserrechtes dar und ebenso auch die Vorschriften bezüglich der Trinkwasserverordnung sowie die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, abgekürzt Min/TafelWV, die gleichermaßen auch einen Bereich des Lebensmittelrechtes darstellt. Weitere Normen finden sich in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, kurz auch AVBWasserV, und im Infektionsschutzgesetz, in der Abwasserverordnung, im Abwasserabgabengesetz und in der EU-Badegewässerrichtlinie sowie im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.
Regelungen zum Trinkwasser
Alle gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das Trinkwasser werden durch die Trinkwasserverordnung, abgekürzt TrinkwV, dargestellt.
»Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen«.
So der Zweck der Verordnung gemäß §1 TrinkwV. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus § 2 TrinkwV:
»Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für
»Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen«.
So der Zweck der Verordnung gemäß §1 TrinkwV. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus § 2 TrinkwV:
»Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für
- natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasserverordnung,
- Heilwasser im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes,
- Schwimm- und Badebeckenwasser,
- Wasser, das sich in wasserführenden, an die Trinkwasser- Installation angeschlossenen Apparaten befindet, die
- a) entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasser- Installation entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind und
- b) mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Sicherungseinrichtung ausgerüstet sein müssen, und das sich hinter einer Sicherungseinrichtung nach Buchstabe b befindet.
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