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Wiki zum Rechtsthema Umweltverträglichkeitsprüfung
Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung, abgekürzt auch UVP, handelt es sich um eine Vorgehensweise aus dem Bereich der Umweltpolitik, die der Vorsorge dient. Hierbei werden Vorhaben, die umweltrelevant sind, im Vorfeld darauf geprüft, welche Auswirkungen sie ggf. auf umweltbezogene Schutzgüter haben könnten. Zu den Prüfungen zählen beispielsweise die Nachhaltigkeitsprüfung und auch die Sozialverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet inzwischen einen Bestandteil der Rechtssysteme unterschiedlicher Länder, wobei Anwendung und Anwendungsbereiche durchaus von Land zu Land unterschiedlich sein können und auf unterschiedliche Weise organisiert und strukturiert sind. Grundsätzlich besteht jedoch eine gewisse Standardform, die zumeist eingehalten wird.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet inzwischen einen Bestandteil der Rechtssysteme unterschiedlicher Länder, wobei Anwendung und Anwendungsbereiche durchaus von Land zu Land unterschiedlich sein können und auf unterschiedliche Weise organisiert und strukturiert sind. Grundsätzlich besteht jedoch eine gewisse Standardform, die zumeist eingehalten wird.
Standard in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu den Elementen, die als gewisser Standard international eingehalten werden, zählen insbesondere der Screening-Prozess und der Scoping-Prozess. Beim Screening-Prozess handelt es sich um den Vorgang der Überprüfung der Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen, während der Scoping-Prozess die Untersuchungsinhalte festlegt.
Darüber hinaus beinhalten alle Verfahren zumeist auch die Erstellung eines Umweltberichtes, wobei auch ggf. Alternativen geprüft werden. Zusätzlich werden ebenso zuständige Behörden als auch die Öffentlichkeit an den Vorgängen beteiligt sowie auch Träger, die für öffentliche Belange zuständig sind.
Darüber hinaus beinhalten alle Verfahren zumeist auch die Erstellung eines Umweltberichtes, wobei auch ggf. Alternativen geprüft werden. Zusätzlich werden ebenso zuständige Behörden als auch die Öffentlichkeit an den Vorgängen beteiligt sowie auch Träger, die für öffentliche Belange zuständig sind.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland
In Deutschland stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung einen verwaltungsbehördlichen Bereich dar, der als nicht selbständig betrachtet werden kann. Bei Zulassungsverfahren, bei denen entschieden werden muss, ob ein Projekt in der geplanten Form umsetzbar ist, stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung einen Bestandteil dar, der in die Entscheidung mit einfließt und berücksichtigt werden muss.
Dabei hat die Prüfung an sich keine materielle Rechtswirkung. Die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, welches alle Regelungen zu dieser beinhaltet.
Dabei hat die Prüfung an sich keine materielle Rechtswirkung. Die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, welches alle Regelungen zu dieser beinhaltet.
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