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Wiki zum Rechtsthema UVP

Informationen zu UVP
Die Abkürzung UVP steht für die Umweltverträglichkeitsprüfung, welche eine Maßnahme dem Bereich der Umweltpolitik darstellt und deren Ziel es ist, Vorhaben, die umweltrelevant sind, im Vorfeld darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie ggf. auf umweltbezogene Schutzgüter haben könnten. Hierbei kennt man beispielsweise auch die Nachhaltigkeitsprüfung und auch die Sozialverträglichkeitsprüfung.

Die UVP stellt aktuell einen wichtigen Bestandteil der Rechtssysteme unterschiedlicher Länder dar. Hierbei können Anwendung und Anwendungsbereiche durchaus von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden und auf unterschiedliche Weise organisiert und strukturiert sein. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die UVP gewissen Standards unterliegt, die kaum bis gar nicht variieren.
Umweltverträglichkeitsprüfungsstandard
Gewissen Standards haben sich auch bei der UVP herauskristallisiert, so dass beispielsweise der Screening-Prozess und der Scoping-Prozess zu den Elementen gehören, die einen Bestandteil jeder UVP darstellen. Der Screening-Prozess beschreibt einen Vorgang der die der Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen überprüft, und der legt sozusagen die Inhalte der Untersuchung fest.

Auch gehen mit den Verfahren grundsätzlich die Erstellung und Veröffentlichungen von Umweltberichten einher und die Prüfung von Alternativen in Bezug auf das geplante Vorhaben. Behörden und Öffentlichkeit werden an allen Vorgängen beteiligt, die mit der Prüfung in Zusammenhang stehen.
UVP in Deutschland
In Deutschland stellt die UVP einen verwaltungsbehördlichen Bereich dar, der als nicht selbständig ist und der mit einem umfangreichen Zulassungsverfahren verknüpft ist. Bei diesem soll entschieden werden, ob ein bestimmtes Projekt in der gewünschten Form umgesetzt werden kann oder nicht bzw. ob etwaige Alternativen in Bezug auf das Projekt und dessen Umsetzung in Betracht kommen.

Die UVP entscheidet diesbezüglich nicht darüber, ob ein Projekt durchgeführt wird, sondern stellt lediglich einen Bestandteil dar, der bei der Entscheidung berücksichtigt wird. Er hat somit keine materielle Rechtswirksamkeit.

Verwandte "UVP" Rechtsbegriffe

Umweltrecht, Abfallrecht, Europäische Umweltagentur, Kernenergie, Strahlenschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasserrecht, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Kyoto-Protokoll, Umweltschutzbehörde, Umweltzeichen, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutz, Naturschutzgesetz, Umweltschutzgesetz, Verpackungsverordnung, Fracking
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema UVP - Ihr UVP Informationstipp

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