Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Forderungseinzug und Inkassorecht Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Forderungseinzug und Inkassorecht Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Forderungseinzug und Inkassorecht Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Forderungseinzug und Inkassorecht Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Forderungseinzug und Inkassorecht Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Forderungseinzug und Inkassorecht
Rechtsanwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Forderungseinzug und Inkassorecht finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Forderungseinzug und Inkassorecht Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Forderungseinzug und Inkassorecht

Informationen zum Forderungseinzug und zum Inkassorecht
Bei dem Rechtsgebiet Forderungseinzug und Inkassorecht handelt es sich um einen Bereich, der sich mit rechtlichen Fragen bezogen auf die Einziehung einer Forderung befasst, wobei die Bezeichnung Inkasso in diesem Rahmen für den Forderungseinzug steht. Die gesetzlichen Vorschriften, auf die sich Forderungen begründen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgekürzt BGB, zu finden. Darüber hinaus sind zusätzliche Bestimmungen bezogen auf das Inkassobüro im Rechtsberatungsgesetz, kurz RberG, enthalten. Juristisch betrachtet definiert sich eine Forderung als Einforderung eines Rechts oder einer Geltendmachung eines bestehenden Anspruchs, was auch bedeutet, dass es sich im Rahmen des Inkassorechts grundsätzlich um eine Geldforderung handelt. Soll also von einem Gläubiger eine Inkassostelle, beispielsweise ein Inkassounternehmen, im Rahmen des Mahn- und des Vollstreckungsverfahren mit dem Forderungseinzug betraut werden, ist eine Voraussetzung dafür, dass er zuerst seine Rechtsposition, die sich auf die Forderung bezieht, auch die Inkassostelle überträgt. Das Gesetz sieht in diesem Bereich zwei Möglichkeiten dafür vor: die Inkassozession oder das Inkassomandat.
Die Inkassozession
Im Rahmen der sogenannten Inkassozession überträgt ein Gläubiger alle Rechte, die er an einer Forderung hat vollständig an die Inkassostelle. Die Zession bezeichnet die Abtretung der Forderung an einen Dritten. Eine Zession findet dabei wie folgt statt:

Der bisherige Gläubiger, in diesem Bereich auch als Zedent bezeichnet, überträgt durch einen Vertrag eine Forderung auf den neuen Gläubiger, der auch als Zessionar bezeichnet wird. Damit entspricht die Zession im Grunde der Eigentumsübertragung an Sachen und sie ist unabhängig vom jeweiligen Grundgeschäft, beispielsweise Kaufvertrag, Auftragsverhältnis, Aufrechnungsvertag etc. und gilt als abstrakte Verfügung. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb eine anzutretende Forderung bestimmt oder zumindest bestimmbar sein sollte. Es spielt dabei keine Rolle, ob eine Forderung bereits bestehend ist oder nicht, da auch zukünftige Forderungen oder sogenannte bedingte Forderungen mittels einer Vorausabtretung auf Ditte übertragen werden können.

Eine Zession kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, die abhängig sind von der Art der Forderung und dem Zweck der Abtretung. So ist es z. B. möglich, diese durch Globalzession vorzunehmen, was bedeutet, dass alle bestehenden sowie auch zukünftigen Forderungen eines bisherigen Gläubigers gegen den Schuldner auf den sogenannten Zedent übertragen werden. Dies kommt insbesondere auch bei der Bank vor, beispielsweise zur Sicherung eines Darlehens. Ist eine Zession erfolgt, so verliert ein bisheriger Gläubiger praktisch alle Rechte an der Forderung, wobei darüber hinaus grundsätzlich auch ein Vertrag zwischen Gläubiger und Inkassostelle geschlossen wird, welcher festlegt, dass eine solche Abtretung ausschließlich zum Einzug der Forderung erfolgt ist. Darüber hinaus sind auch die Rechte undPflichten nach einem erfolgreichen Forderungseinzug Inhalt des Vertrages. Ist eine Zession erfolgt, so tritt die Inkassostelle dem Schuldner gegenüber voll und ganz als neuer Gläubiger der Forderung auf, was letztendlich in der Vollabtretung begründet ist. Zumindest nach außen hin. Bezogen auf das Innenverhältnis sieht dies allerdings anders aus. Eine Berechtigung der Inkassostelle bezüglich der Forderungsverwertung liegt nur in einem eingeschränkten Maße vor, beispielsweise in der Form, dass lediglich eine anteilige Auszahlung an den früheren Gläubiger erfolgt, so dass die Inkassostelle dazu verpflichtet ist. Dies ist jedoch vereinbarungsabhängig.
Das Inkassomandat
Im Gegensatz zur Inkassozession erfolgt beim Inkassomandat keine Forderungsabtretung. Das bedeutet, dass das Inkassomandat lediglich eine Einzugsermächtigung beinhaltet. Die Rechte an der Forderung verbleiben beim Gläubiger. Er gestattet es ausschließlich, dass die Inkassostelle für ihn den Anspruch an der Forderung geltend macht. Man unterscheidet Inkassomandat und Inkassozession im Grunde an folgenden Eigenschaften: Im Rahmen einer Inkassozession macht die Inkassostelle ihr eigenes Recht an der Forderung im eigenen Namen dem Schuldner gegenüber geltend und dies auf Rechnung des Gläubigers. Besteht ein Inkassomandat, so macht die Inkassostelle hingegen ein fremdes Recht im eigenen Namen beim Schuldner geltend.

Da im Bereich der Inkassogeschäfte besondere juristische Gefahren und Risiken zum Tragen kommen wie beispielsweise strafbare Einzugsmethoden wie Drohungen und Nötigung oder auch Geldwäsche etc. sind durch den Gesetzgeber hohe Anforderungen an das Inkassobüro gegeben. So legt beispielsweise das Rechtsberatungsgesetz, abgekürzt auch RBerG, fest, dass ein Forderungseinzug typischerweise in den Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwaltes fällt. Wird ein geschäftsmäßiger Forderungseinzug durch Nicht-Anwälte durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung, auch bezeichnet als Inkassolizenz, zwingend erforderlich. Diese wird vom örtlich zuständigen Amtsgericht erteilt. Erst dann, wenn eine solche Genehmigung zum geschäftsmäßigen Forderungseinzug vorliegt, darf ein Inkassobüro auch tatsächlich tätig werden, siehe § 1 RBerG. In sehr vielen Fällen handelt es sich bei tätigen Inkassostellen um Rechtsanwälte oder auch um Unternehmen, die auf den Forderungseinzug spezialisiert sind. Bei größeren Unternehmen kann es sich auch um eine spezielle Abteilung der Firma handeln.

Verwandte "Forderungseinzug und Inkassorecht" Rechtsbegriffe

Forderung, Inkassobüro, Mahnverfahren, Schuldnerberatung, Gerichtsvollzieher, Inkassolizenz, Schufa, Zwangsversteigerung, Inkasso, Mahnbescheid, Schulden, Forderungseinzug, Schuldner, Refinanzierungszinsen, Schuldnerverzeichnis, Verjährung, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckungskosten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Forderungseinzug und Inkassorecht - Ihr Forderungseinzug und Inkassorecht Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet