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Wiki zum Rechtsthema Vollstreckungsbescheid

Informationen zum Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, welcher in einem gerichtlichen Mahnverfahren der zweite und bedeutende Schritt ist. Er zieht grundsätzlich weitreichende Folgen für Schuldner und Gläubiger nach sich. Es empfiehlt sich, als Schuldner im Voraus mit dem Gläubiger eine Zahlung zu vereinbaren und somit einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern. Gläubiger aus Handwerk und Unternehmen sehen in einem Vollstreckungsbescheid meist den letzten Weg, um einen Ausgleich offener Forderungen durch den Schuldner zu bewirken. Viele Unternehmen aus allen Branchen können nur durch fristgerechten Ausgleich ihrer Forderungen den Geschäftsbetrieb langfristig aufrecht erhalten.

Durch einen Vollstreckungsbescheid als Pfändungstitel ist die Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners gegeben. Er unterbricht die Verjährung und führt zu somit zu einer langjährigen Sicherung der bestehenden Forderungen.
Antrag
Bevor es zu einem Vollstreckungsbescheid kommt, muss der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht erwirken. Dadurch wird die Verjährung gehemmt und ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet. Gegen diesen Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch erheben, bis ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird. Durch einen Widerspruch kann der Gläubiger beim Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wobei hier eine Frist von sechs Monaten zu beachten ist.

Der Schritt zum Vollstreckungsbescheid bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand und sofortiges Anfallen von Gerichtskosten. Da aber viele Gläubiger keinen anderen Weg sehen, um die Begleichung ihrer Forderungen zu erwirken, nehmen sie diesen Schritt als notwendig hin, auch wenn er unangenehm ist. Das Antragsformular, welches für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides notwendig ist, bekommt der Gläubiger, zusammen mit der Bestätigung der Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner, vom Mahngericht zugesendet. Der Gläubiger muss in dem Antrag angeben, ob und in welcher Höhe eventuelle Zahlungen des Schuldners nach Zustellung des Mahnbescheids erfolgt sind.

Weiterhin kann der Gläubiger die Form der Zustellung des Vollstreckungsbescheids in dem Antrag angeben. So besteht die Möglichkeit, dass das Gericht dem Schuldner den Vollstreckungsbescheid direkt zustellt oder ihn erst dem Antragsteller zukommen lässt. Im zweiten Fall kann der Gläubiger die Zustellung selbst durchführen oder aber einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
Rechtsbehelf
Innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist ist es dem Schuldner möglich, Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen, wenn er für sich eine unrechtmäßige Forderung erkennt. Meist über einen Zivilprozess wird anschließend die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft. Wenn also der Schuldner berechtigt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung des Gläubigers hegt, sollte er schon nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch erheben. Damit kann der Schuldner den Erlass eines Vollstreckungsbescheids verhindern. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids ist dem Schuldner auch noch die Möglichkeit gegeben, eine sofortige Zwangsvollstreckung abzuwenden, indem er Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellt, wobei hier in der Regel eine Sicherheitsleistung gestellt werden muss.

Verwandte "Vollstreckungsbescheid" Rechtsbegriffe

Forderungseinzug und Inkassorecht, Forderung, Inkassobüro, Mahnverfahren, Schuldnerberatung, Gerichtsvollzieher, Inkassolizenz, Schufa, Zwangsversteigerung, Inkasso, Mahnbescheid, Schulden, Forderungseinzug, Schuldner, Refinanzierungszinsen, Schuldnerverzeichnis, Verjährung, Vollstreckungskosten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vollstreckungsbescheid - Ihr Vollstreckungsbescheid Informationstipp

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