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Wiki zum Rechtsthema Schuldner

Informationen zum Schuldner
Die Person, welche in einem Schuldverhältnis zum Gläubiger steht, wird als Schuldner bezeichnet. Gemäß § 241 I BGB ist der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zu einer Leistungserbringung verpflichtet.

Umgangssprachlich wird der Begriff des Schuldners in der Regel auf den Geldschuldner reduziert. Laut Gesetz, Rechtsprechung und Literatur ist ein Schuldner aber derjenige, welcher zur einer Leistung verpflichtet ist. Bei Verträgen, welche auf Gegenseitigkeit beruhen, sind beide Vertragspartner jeweils Gläubiger und Schuldner (Kaufvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag).
Pflichten
Um ein Schuldverhältnis als erloschen zu betrachten, muss der Schuldner nicht nur die Leistung erbracht haben, sondern auch den Erfolg dieser garantieren. Erst wenn dieser Leistungserfolg eingetreten ist, erlischt die Verbindlichkeit des Schuldners. Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung zur vereinbarten Zeit (Fälligkeit), am vereinbarten Ort und vertragsgemäß zu erbringen.

Die Fälligkeit hängt gemäß § 271 Abs. 1 BGB erstens von den Vertragsvereinbarungen ab, zweitens von den Umständen und drittens vom Gesetz. Schreibt das Gesetz die Fälligkeit vor, ist es dem Gläubiger möglich, die Leistung sofort zu verlangen. Auf dem Gebiet des Handels sind sogenannte Handelsbräuche üblich, welche in Bezug auf Fälligkeit, Leistungsort und Gefahrtragung von den rechtlichen Regelungen abweichen.
Erlöschen
Das Schuldverhältnis erlischt gemäß § 362 BGB nach Bewirkung der Leistung an den Gläubiger. Die geschuldete Leistung unterscheidet sich je nach Art des Schuldverhältnisses. Der Schuldner gilt als endgültig von seiner Schuld befreit, wenn die erbrachte Leistung vertragsgemäß erfolgte. Ebenfalls erlischt ein Schuldverhältnis gemäß § 397 Abs. 1 BGB bei Schuldenerlass oder laut § 346 Satz 1 BGB bei Rücktritt.

Verwandte "Schuldner" Rechtsbegriffe

Forderungseinzug und Inkassorecht, Forderung, Inkassobüro, Mahnverfahren, Schuldnerberatung, Gerichtsvollzieher, Inkassolizenz, Schufa, Zwangsversteigerung, Inkasso, Mahnbescheid, Schulden, Forderungseinzug, Refinanzierungszinsen, Schuldnerverzeichnis, Verjährung, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckungskosten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schuldner - Ihr Schuldner Informationstipp

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