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Wiki zum Rechtsthema Forderungseinzug

Informationen zum Forderungseinzug
Zum einen kann ein Forderungseinzug das Abbuchen von Verbindlichkeiten vom Konto des Zahlungspflichtigen zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstermin) beschreiben. In der Regel aber bezeichnet man den Inkasso-Vorgang, welcher sich aus nicht erfolgter Zahlung von Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin ergibt, als Forderungseinzug. Das Inkassounternehmen erhält dabei eine Prämie aus der Forderung bzw. es kauft diese Forderung zu einem Preis, welcher unterhalb der Forderungshöhe liegt.

Dabei trägt es das Risiko, ob und wie umfänglich die Forderungen anschließend eingetrieben werden können. Ebenso werden auch innerhalb eines Unternehmens Verfahren zur Mahnung und zum Beitreiben von Forderungen, welche zur Fälligkeit nicht beglichen wurden, als Forderungseinzug bezeichnet.
Kosten und Gebühren
Grundsätzlich ist es so, dass der Schuldner die Kosten für den Forderungseinzug tragen muss, wenn diese berechtigt sind und der Schuldner schon bei Beauftragung des Inkassounternehmens in Zahlungsverzug war (§ 280 I, II und § 286 BGB). Hierbei muss der Verzug des Schuldners vorab nachgewiesen werden.

Da in Deutschland keine gesetzlich geregelte Gebührenstruktur existiert, gelten Gebühren, welche denen der Rechtsanwälte entsprechen, als allgemein zulässig. Einige Inkassounternehmen stellen vorab keine Kosten in Rechnung, da sie erfolgsorientiert abrechnen.

Die Gebühren eines Forderungseinzuges ergeben sich in der Regel aus der Forderungssumme, wobei hier Barauslagen (Gerichtskosten) nicht berücksichtigt sind. Liegt die Forderungssumme unter 300 Euro, fällt eine Gebühr von 25 Euro an. 75 Euro Gebühr fallen an, wenn die Forderungssumme zwischen 900 und 1.200 Euro beträgt. Liegt die Forderungssumme zwischen 7.000 und 10.000 Euro, beträgt die Gebühr 270 Euro. Einige Inkassounternehmen berechnen bei einer Forderungssumme von weniger als 2.500 Euro 5% Gebühren, bei mehr als 2.500 Euro Forderungssumme 3%.

Verwandte "Forderungseinzug" Rechtsbegriffe

Forderungseinzug und Inkassorecht, Forderung, Inkassobüro, Mahnverfahren, Schuldnerberatung, Gerichtsvollzieher, Inkassolizenz, Schufa, Zwangsversteigerung, Inkasso, Mahnbescheid, Schulden, Schuldner, Refinanzierungszinsen, Schuldnerverzeichnis, Verjährung, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckungskosten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Forderungseinzug - Ihr Forderungseinzug Informationstipp

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