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Wiki zum Rechtsthema Inkasso

Informationen zum Inkasso
Inkasso als Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell aus dem Bereich der Finanzierung, beschäftigt sich mit dem Forderungseinzug durch Dritte, welcher in der Regel durch ein Inkassobüro erfolgt. Die Inkassodienste unterliegen dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

Der Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs macht die Bank zur Inkassostelle ihres Kunden, beispielsweise beim Scheckeinzug, beim Einzug von Wechseln, Lastschriften, u.a., wobei hier die Inkassoprovision der Banken abhängig von der Höhe des einzuziehenden Betrages ist. Auch Handelsvertreter, welche für Dritte Geschäfte vermitteln bzw. abschließen, können mit der Einziehung von Entgelten, welche sich aus den geschlossenen Verträgen ergeben, beauftragt werden. In diesem Fall fällt für ihn eine zusätzliche Inkassoprovision an, sollte nichts gegenteiliges vereinbart worden sein.

Sowie der Einzug fremder Forderungen geschäftsmäßig erfolgt, ist er gemäß §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Hierbei gelten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen zur Zuständigkeit der Behörden, welche diese Erlaubnis erteilen.
Tätigkeitsformen von Inkassounternehmen
In der Regel unterscheiden sich Inkassounternehmen durch verschiedene Formen ihrer Tätigkeit:
  1. Einziehung im Auftrag

    • das Inkassounternehmen wird im Namen und im Auftrag des Auftraggebers tätig

  2. Einziehungsermächtigung

    • das Inkassounternehmen wird im Namen und im Auftrag des Auftraggebers tätig, wobei das Inkassounternehmen eine Bevollmächtigung zum Verlangen der Zahlung in eigenem Namen erhält

  3. Inkassozession

    • gemäß § 398 BGB wird die Forderung zum Zwecke der Einziehung abgetreten

  4. Vollabtretung

    • die Forderung wird ohne Zweckbindung an das Inkassounternehmen abgetreten (Forderungskauf)
Arten von Inkasso
Auf dem existenten Inkassomarkt herrscht eine große Vielfalt an Angeboten. Aus diesem Grund haben sich viele Anbieter für Inkassodienstleistungen auf bestimmte Inkassoarten spezialisiert.

Folgende Arten von Inkasso werden unterschieden:
  1. Forderungsinkasso

    • ist die häufigste Art und beschäftigt sich mit dem Einzug überfälliger Forderungen

  2. Dokumentäre Inkasso

    • beinhalten Handelspapiere

  3. Ãœberwachungsinkasso

    • beinhaltet die Ãœberwachung und den Einzug gegenwärtig uneinbringlicher Forderungen

Verwandte "Inkasso" Rechtsbegriffe

Forderungseinzug und Inkassorecht, Forderung, Inkassobüro, Mahnverfahren, Schuldnerberatung, Gerichtsvollzieher, Inkassolizenz, Schufa, Zwangsversteigerung, Mahnbescheid, Schulden, Forderungseinzug, Schuldner, Refinanzierungszinsen, Schuldnerverzeichnis, Verjährung, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckungskosten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Inkasso - Ihr Inkasso Informationstipp

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