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Wiki zum Rechtsthema AVB

Informationen zu AVB
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beinhalten alle Rechte und Pflichten, welchen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft unterliegen und bilden somit die Grundlage für die Gestalzung von versicherungsverträgen. Oftmals erfolgt innerhalb der AVB eine Erweiterung durch „Besondere Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen“, welche die Versicherungsgesellschaften vornimmt. Häufig unterscheiden sich die AVB innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften gerade bezüglich der Privaten Krankenversicherung, der Krankenzusatzversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unwesentlich. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor Vertragsabschluss die jeweiligen AVB der Gesellschaft genau zu studieren.

Zusätzlich zu den Rechten und Pflichten werden durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch die Art und der Umfang des Versicherungsschutzes beschrieben. Aufgrund der Anwendbarkeit des § 305 I S. I BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die AVB als branchenspezifische Form sind diese an Gesetzen und Vorschriften angelehnt und gehören somit zu den Rechtsgrundlagen des Versicherungsgeschäfts. Somit werden die AVB als gegebene Bestimmungen den Versicherungsnehmern auferlegt und können nicht an persönliche Umstände angepasst werden.

Jede Versicherungssparte und jeder Versicherungszweig hat in angepasster Form für sich geltende AVB. Sie enthalten unter anderem Vereinbarungen zur Prämienzahlung, zur Leistungserbringung sowie zu Ausschlüssen. Da die AVB neben Rechten und Pflichten, Art und Umfang auch Vereinbarungen zu den Leistungen des jeweiligen Versicherungsprodukts enthalten, stehen sie bezüglich des Inhalts und auch der wirtschaftlichen Aspekte über den AGB. Seit 1994 unterliegen die AVB nicht mehr der Genehmigungspflicht.
Inhalt
Laut Rechtsprechung unterliegen die AVB sogenannten Mindestinhalten gemäß § 10 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), wobei diese durch die Versicherungsgesellschaften individuell erweitert und ergänzt werden können. Zum Mindestinhalt gehören folgende Angaben:
  • Ereignisse, welche durch die Versicherungsgesellschaft versichert werden und diese somit zu einer Leistung verpflichtet
  • Fälle, die eine Leistung des Versicherers einschränken, aufheben bzw. ausschließen
  • Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen des Versicherungsunternehmens
  • Fälligkeit der Versicherungsprämie sowie Rechtsfolgen eines Zahlungsverzugs
  • Vertragliche Gestaltungsrechte des Versicherers und des Versicherten
  • Rechte und Pflichten vor bzw. nach Eintritt eines Versicherungsfalles
  • versicherungsrechtlicher Anspruchsverlust bei Fristversäumnis
  • geltende Gerichtsstände
  • Grundsätze und Maßstäbe der Überschussbeteiligung.

Verwandte "AVB" Rechtsbegriffe

Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abfindung, Abschlusskosten, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema AVB - Ihr AVB Informationstipp

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