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Wiki zum Rechtsthema Abschlusskosten

Informationen zu Abschlusskosten
Abschlusskosten oder Abschlussgebühren entstehen beim Abschluss einer Versicherung. Sie werden auch Erwerbskosten genannt und gehören zu den Betriebskosten einer Versicherungsgesellschaft. Aus einem Versicherungsvertrag muss hervorgehen, wie sich die Abschlusskosten zusammensetzen. Sie gliedern sich in mittelbare und unmittelbare Kosten. Die unmittelbaren Kosten, hierzu gehört die Provision, für die der Versicherte aufkommen muss, können je nach Vertrag sehr hoch ausfallen und sorgen nicht selten für Unmut. Die mittelbaren Kosten setzen sich aus Werbungskosten, Organisationskosten sowie den Erstellungskosten für den Versicherungsschein zusammen. Mit der Abschlussprovision wird das Honorar des Versicherungsmaklers bzw. Vermittlers finanziert. Die Abschlusskosten, welche durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages entstehen und nur einmal anfallen, beinhalten folgende Posten:
  • Abschlussprovision
  • Antragskosten oder Kosten für die Risikoprüfung
  • Bearbeitungskosten
  • Kosten für die Ausfertigung des Versicherungsscheins
  • Gehalt und Provision für die Außendienstmitarbeiter u.s.w.
In Abhängigkeit des Versicherungsvertrags und der Versicherungsgesellschaft errechnen sich die Abschlusskosten aus 7 % und mehr der Gesamtkosten. Das Versicherungsvertragsgesetz setzt für Lebensversicherungen und Krankenversicherungen einen Satz von 4% der Beitragssumme als Abschlusskosten fest. Des weiteren schreibt es die Offenlegung der Zusammensetzung der Abschlusskosten gegenüber dem Versicherungsnehmer vor. Hierbei gelten allerdings keine Formvorschriften.
Abschlussprovision
Die Abschlussprovision als Teil der Abschlusskosten, ist die Vergütung des Versicherungsvermittlers. Sie fällt bei Abschluss eines Versicherungsvertrages an und ihre Bemessung erfolgt leistungsbezogen. Ihre Berechnung erfolgt in einem prozentualen Verhältnis zur Versicherungsprämie, welche der Versicherungsnehmer zahlt. Aufgrund des erhöhten Beratungsaufwandes fällt für Lebens- und Krankenversicherungen bei Abschluss auch eine erhöhte Abschlussprovision an. Die Abschlussprovision wird in die Versicherungsprämie einkalkuliert und dann vom Versicherungsunternehmen an den Vermittler bezahlt.

In der Regel erfolgt schon im Voraus eine Vereinbarung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler zur Höhe des Prozentsatzes für die Provision, welcher dann bei abgeschlossenen Versicherungsverträgen für die Berechnung der Abschlussprovision zur Anwendung kommt. Die Abschlussprovision fällt an, sobald die Versicherungsgesellschaft den eingereichten Versicherungsantrag angenommen hat. Ein Versicherungsvertreter bzw. -makler hat Anspruch auf eine Provision, wenn er direkt zum Abschluss des Versicherungsvertrages beigetragen hat. Häufig kommt es zusätzlich zur Zahlung der Abschlussprovision noch zu eine Zahlung einer sogenannten Bestandspflegeprovision.

Verwandte "Abschlusskosten" Rechtsbegriffe

Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abfindung, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Abschlusskosten - Ihr Abschlusskosten Informationstipp

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