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Wiki zum Rechtsthema Versicherungsrecht

Informationen zum Versicherungsrecht
Bezogen auf das sogenannte Versicherungsrecht unterteilt sich dieses entsprechend dem zugrundeliegenden Versicherungsverhältnis zum einen in das Privatversicherungsrecht, welches auch als Individualversicherungsrecht bezeichnet wird, und in das Sozialversicherungsrecht, da dort das Versicherungsverhältnis kraft der Gesetze zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Sozialversicherungsträger entsteht wie beispielsweise den gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Privatversicherungsgesetz wird die Rechtsbeziehung bezogen auf die Verträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geregelt und gehört daher zum Zivilrecht, während das Sozialversicherungsrecht einen Bereich des öffentlichen Rechts darstellt und damit dem Sozialrecht zugeordnet werden kann. Dieses ist überwiegend im Sozialgesetzbuch geregelt, abgekürzt auch SGB.
Unterteilung des Privatversicherungsrechts oder auch Individualversicherungsrechts
Wird sich auf der Versicherungsrecht bezogen, ist damit meist das Privatversicherungsrecht gemeint, welches in drei Bereiche unterteilt ist. Bei diesen handelt es sich um das Versicherungsvertragsrecht und das sogenannte Versicherungsaufsichtsrecht sowie auch das Versicherungsunternehmensrecht.

Grundsätzlich regelt das Versicherungsvertragsrecht die rechtliche Beziehung zwischen einem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen, welches auch als Versicherer bezeichnet wird. Die darauf bezogenen Regelungen begründen sich im Hauptteil im Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, welches die rechtliche Grundlage bildet und vornehmlich schuldrechtliche Vorschriften beinhaltet. Das Versicherungsverhältnis könnt im Bereich des Privatversicherungsrechts nicht kraft Gesetz zustande, wie dies im Sozialversicherungsrecht der Fall ist. Es wird durch einen Vertrag gebildet, der wie jeder andere Vertrag auch, zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraussetzt. Beurkundet wird der Vertragsinhalt durch die Versicherungspolice oder auch den Versicherungsschein, was bedeutet, dass mit dem Begriff Versicherung auch ausschließlich dieser Vertrag gemeint ist.
Mögliche Versicherungsarten
Im Bereich der Versicherungen gibt es eine Vielzahl von Versicherungsarten, die sich anhand des Gegenstandes oder auch dem Risiko, welches versichert werden soll, unterscheiden, wie beispielsweise die Lebensversicherung oder auch die Unfallversicherung. Darüber hinaus findet man auch Versicherungsarten wie die Kraftfahrzeugversicherung oder auch Kfz-Versicherung, die Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. Bezogen auf die Schadensberechnung wird auch zwischen einer Schadensversicherung oder Summenversicherung und damit der Kaskoversicherung bei der Kfz-Versicherung oder auch der Transportversicherung unterschieden sowie auch nach den versicherten Personen, durch Einzelversicherung und Gruppenversicherung. Die Einzelversicherung beinhaltet ausschließlich die Versicherung einer einzelnen Person, während die Gruppenversicherung wie beispielsweise die Direktversicherung bei betrieblicher Altersvorsorge sich auf eine Mehrzahl von Personen bezieht. Eine Erstversicherung dagegen liegt dann vor, wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, bei der Versicherungsnehmer nicht gleichzusetzen ist mit einem Versicherer. Im Umkehrschluss versichert sich das Versicherungsunternehmen selbst über eine sogenannte Rückversicherung bei einem Rückversicherer und damit bei einem anderen Versicherungsunternehmen wie beispielsweise der Münchener Rückversicherungsgesellschaft.

Im Bereich des sogenannten Individualversicherungsrechts kann in besonderen Fällen durchaus eine gesetzliche Verpflichtung dazu bestehen, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dies ist beispielsweise im Bereich der Pflichtversicherungen der Fall wie beispielsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte oder auch Rechtsanwälte etc. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass zwar die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung besteht, diese jedoch letztendlich wie jeder andere Vertrag in diesem Bereich auch durch Angebot und Annahme und damit zwei Willenserklärungen zustande kommt. Seit dem 1. Januar 2008 hat darüber hinaus auch Geschädigter das Recht, gegenüber einer Pflichtversicherung bzw. dem Versicherungsunternehmen einen Direktanspruch geltend zu machen. Dies dient dazu, dass der Geschädigte seinen Anspruch besser durchsetzen kann und nicht leer ausgeht, wenn beispielsweise der Schuldner insolvent ist. Bevor diese Regelung in Kraft getreten ist, war diese Vorgehensweise nur in Einzelfällen, beispielsweise bezogen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.
Wichtige Bedingungen des Versicherungsrechts
Am 1. Januar 2008 fand bezogen auf die VVG eine umfassende Reformierung zugunsten des Verbrauchers statt. Diese begründete sich darin, dass die VVG nicht mehr den europäischen Anforderungen an den Verbraucherschutz entsprach, so dass es notwendig war, diese anzupassen. Aktuell schreibt diese Reform nun vor, dass eine Beratung und Dokumentation bei einem Beratungsgespräch bezüglich Versicherung stattzufinden hat, die auf das Verbraucherinteresse abgestimmt ist. Diese Regelung bezieht sich auch auf bereits laufende Versicherungsverhältnisse. Die Dokumentationspflicht, auf die der Verbraucher durch eine Erklärung verzichten kann, dient letztendlich dazu, dem Verbraucher die Beweisführung zu erleichtern, wenn Uneinigkeit besteht. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Beratung erheben möchte.

Eine sehr wichtige Rolle im Bereich des Versicherungsvertragsrechts spielen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, abgekürzt auch AVB. Diese sind zum einem, bezogen auf den Reglungsbereich, vergleichbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB, im Zivilrecht und finden sich zum anderen ebenfalls in den §§ 305 ff. BGB. Diese wurde ebenfalls zugunsten des Verbrauchers im Rahmen der Reformation angepasst. Dies bedeutet letztendlich, dass der Verbraucher grundsätzlich bereits vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages darüber informiert werden muss, was die AVB beinhaltet. Der Verbraucher hat allerdings als mündiger Bürger das Recht auch auf diese Informationen durch eine schriftliche Erklärung zu verzichten. Im Gegenzug ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, bestimmte Angaben dem Versicherungsunternehmen gegenüber zu machen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese in schriftlicher Form und ganz konkret durch das Versicherungsunternehmen beim Versicherungsnehmer erfragt werden.
Widerruf eines Versicherungsabschlusses
Für Versicherungsnehmer kann sich in einigen Fällen die Frage stellen, wie man einen Versicherungsabschluss widerrufen kann, was insbesondere oft bei einer Lebensversicherung vorkommt. Dem Versicherungsnehmer steht auch hier eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu, wobei Lebensversicherungen eine Frist von 30 Tagen beinhalten. Die Frist läuft praktisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer über alle notwendigen Vertragsbestandteile und Vertragsbedingungen durch den Berater informiert wurde.
Das Versicherungsaufsichtsrecht
Der Bereich Versicherungsaufsichtsrecht umfasst alle Vorschriften, die mit der staatlichen Kontrolle über die Versicherungsunternehmen in Zusammenhang stehen. Daher ist das Versicherungsaufsichtsrecht auch hauptsächlich im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt, welches auf VAG abgekürzt wird. Dieses beinhaltet insbesondere die Vorschriften, die sich auf das Versicherungsunternehmensrecht beziehen, welches darüber hinaus seine gesetzliche Grundlage auch im Satzungs- und Vereinsrecht begründen.

Verwandte "Versicherungsrecht" Rechtsbegriffe

Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
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