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Wiki zum Rechtsthema Versicherungsbedingungen-VVG

Informationen zu Versicherungsbedingungen - VVG
Als Versicherungsbedingungen werden die Vereinbarungen bezeichnet, welche aus einem Versicherungsvertrag hervorgehen und den Vertragsinhalt bilden. Dieser lässt sich nicht nur aus den Versicherungsbedingungen nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ableiten, sondern unterliegt auch den Regelungen des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und weiterer gesetzlicher Regelungen. Die Versicherungsbedingungen werden unterteilt in Allgemeine Versicherungsbedingungen und Besondere Versicherungsbedingungen.

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt in Deutschland sämtliche Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versicherungsgesellschaft sowie der Versicherungsvermittler. Am 01. Januar 2008 trat ein reformiertes Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, welches die ursprüngliche Form von 1908 ablöste.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) führen die Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers auf. So wird beispielsweise der Leistungsumfang nach eingetretenem Schaden sowie die Bedingungen für eine Versicherungsleistung genau festgelegt oder auch das Verhalten im Schadensfall. Die AVB bilden für jegliche Art von Versicherungsverträgen die Grundlage und werden in der Regel von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften in gemeinschaftlicher Tätigkeit ausgearbeitet.

Konkret werden durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen folgende Sachverhalte geregelt:
  • Leistungsverpflichtung seitens der Versicherungsgesellschaft
  • Leistungsausschlüsse der Versicherungsgesellschaft
  • Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistungen
  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ( vor und nach einem Versicherungsfall)
  • Verlust des Anspruchs aufgrund versäumter Fristen
  • Grundsätze und Maßstäbe der Überschussbeteiligung.
Aufgrund der Harmonisierung des europäischen Versicherungsmarktes bedarf es hinsichtlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen keiner Genehmigung von der Versicherungsaufsicht mehr. In der Regel erfolgt innerhalb der Versicherungsgesellschaften eine Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch eine Erweiterung mit Besonderen Versicherungsbedingungen. Hierdurch erfolgt eine teilweise große Unterscheidung der Versicherungsunternehmen in verschiedenen Bereichen. Die Allgemeinen Versicherungsschädlichen sind in der Regel für alle Versicherungsgesellschaften fast identisch.
Besondere Versicherungsbedingungen
Im Gegensatz zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (BVB) sind die besonderen Versicherungsbedingungen von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich. Sie stellen Regelungen für einen einzelnen Versicherungsvertrag oder auch für bestimmte teile des Versicherungsvertrages auf. Sie können, anders als die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf individuelle Umstände Rücksicht nehmen. Aufgrund des Grundsatzes, dass spezielle Regelungen vor den allgemeinen Regelungen zu berücksichtigen sind, haben auch die Besonderen Versicherungsbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nach deutschem Recht können Besondere Versicherungsbedingungen auch zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gerechnet werden, sobald sie für mehrere Versicherungsverträge Anwendung finden. In den meisten Fällen beinhalten besondere Versicherungsbedingungen für spezielle Risiken entsprechende Ergänzungen bzw. Ausschlüsse.

Verwandte "Versicherungsbedingungen-VVG" Rechtsbegriffe

Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Versicherungsbedingungen-VVG - Ihr Versicherungsbedingungen-VVG Informationstipp

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