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Wiki zum Rechtsthema Unfallversicherung

Informationen zur Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sichert Folgen eines Unfalls ab. Hierbei ist es unerheblich, ob die Folgen den Versicherten direkt betreffen, oder ob die Folgen an einer anderen Person sind, die der Versicherte aber verursacht hat. In Deutschland erfolgt eine Unterscheidung zwischen Gesetzlicher und Privater Unfallversicherung. Beide unterscheiden sich nicht unwesentlich hinsichtlich der versicherten Leistungen. Die Gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeits- und Wegeunfälle ab, die Private Unfallversicherung hingegen noch Freizeit- oder Haushaltsunfälle.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung dient der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie der Leistungserbringung nach dem Sozialgesetzbuch VII, wenn ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit aufgetreten ist. Tritt ein Versicherungsfall ein, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den Versicherten bzw. die entsprechenden Hinterbliebenen. Versichert sind aufgrund der gesetzlichen Unfallversicherung:
  • Arbeitnehmer
  • Schüler
  • Studenten
  • ehrenamtlich tätige Personen.
Bei eingetretenem Versicherungsfall braucht der Arbeitgeber keine Ansprüche auf Schadenersatz befürchten, da die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Fall die Haftung übernimmt. Die Haftungsablösung ergibt sich aus der Beitragszahlung des Arbeitgebers an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Der Geschädigte hat im Gegenzug nicht die Berechtigung, gegenüber dem Unternehmer Schadenersatz geltend zu machen. Dadurch ist der Frieden innerhalb der Firma sichergestellt und der Unternehmer braucht sich auch in finanzieller Hinsicht nicht zu sorgen. Die durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesicherten Personen nutzen die Vorteile der Versicherung völlig beitragsfrei.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sollen hauptsächlich Krankheitskosten des Versicherten abgedeckt sein, um eine schnelle Genesung zu ermöglichen. Sollten aufgrund eines Unfalls geistige und körperliche Behinderungen als Folgeerscheinung auftreten, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rentenleistung. Des weiteren kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Behandlungskosten, Kosten für Heil- und Hilfsmittel sowie Kosten für eine häusliche Krankenpflege und mögliche Rehabilitationskosten auf.

Darüber hinaus besteht bei den Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Geldleistungen in Form von:
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Pflegegeld
  • Übergangsgeld
  • Sterbegeld.
Ein Anspruch des Versicherten auf Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung besteht dann, wenn nachweislich eine Verbindung zwischen versicherter Tätigkeit und Unfallereignis besteht. Der erklärte gesundheitliche Schaden muss ebenfalls direkte aus diesem Unfallereignis resultieren. Ein Arbeitnehmer ist nicht nur am Ort seiner Tätigkeit versichert, sondern auch auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit versichert (Wegeunfall). Hierbei stellt der Gesetzgeber allerdings genaue Bestimmungen auf, wie sich ein Arbeitsweg definiert.
Private Unfallversicherung
Die Private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls eine Rente sowie eine Kapitalabfindung oder beides und dient so dem Schutz des Versicherungsnehmers vor finanziellen Folgen eines Unfalls. Die Private ist gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung wesentlich umfangreicher hinsichtlich ihrer Leistungen und schützt den versicherten 24 Stunden rund um die Uhr und das weltweit. Sie legt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich des Unfallortes oder des Unfallgeschehens selbst auf. Aufgrund der geringen Versicherungsbeiträge ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung grundsätzlich zu empfehlen.

Die Versicherungsprämie kann in Form von laufenden Beitragszahlungen oder auch durch einen einmaligen Betrag gezahlt werden. Die Versicherungsleistung kann vertraglich lediglich eine Kapitalabfindung oder nur eine Rentenzahlung oder auch ein Kombinationspaket aus sowohl einer Kapitalabfindung als auch einer Rente vereinbaren. Des weiteren besteht für den Versicherungsnehmer immer die Möglichkeit, zahlreiche zusätzliche Optionen hinzuzuwählen. Auch ist im Rahmen einer privaten Unfallversicherung die Mitversicherung von Familienangehörigen möglich.

Unter anderem folgende Leistungen bieten die Privaten Unfallversicherungen einzeln oder auch in Kombinationspaketen an:
  • Leistungen bei Invalidität
  • Unfallrente
  • Übergangsleistungen
  • Krankenhaustagegeld
  • Bergungskosten
  • Leistungen im Todesfall
  • Kosmetische Operationen
  • Kosten für eine Rehabilitation.
Trotz des großen Leistungsumfangs gibt es auch Deckungsausschlüsse bei der privaten Unfallversicherung. Dazu zählen beispielsweise Gefahren, welche das versicherte Risiko deutlich steigern und somit eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zum Unfall und somit zum Versicherungsfall kommt. Das ist unter anderem bei bestimmten Sportarten, im Rahmen von Kriegshandlungen oder auch bei Ausübung einer Straftat der Fall. Unfälle, die im Zusammenhang mit diesen Ereignissen erfolgen, werden in der Regel von den Versicherungsgesellschaften als Versicherungsfall ausgeschlossen. Allerdings bieten einige Versicherungsunternehmen durchaus private Unfallversicherungen an, bei denen durch Zahlung einer höheren Prämie und Aufstellung besonderer Bedingungen solche Gefahren mitversichert sind.

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Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherung, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
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