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Wiki zum Rechtsthema Kasko-Versicherung
Informationen zur Kasko-Versicherung
Die Kasko-Versicherung ist neben der Kfz-Haftpflichtversicherung zentraler Bestandteil der Kfz-Versicherung. Innerhalb der Kfz-Kaskoversicherung wird zwischen Teilkasko-Versicherung und Vollkasko-Versicherung unterschieden. Sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, welche Schäden gegenüber Dritten reguliert, sind durch eine Kasko-Versicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. In Deutschland besteht für jeden Fahrzeughalter die Pflicht, für sein Auto vor der Zulassung für den Straßenverkehr eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Kaskoversicherung erfolgt freiwillig. Durch sie sind Fahrzeuge gegen Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl abgesichert.
Der begriff Kasko leitet sich vom spanischen „casco“ ab, und bedeutet Schiffsrumpf. Die Versicherung von Schiffen gegen zahlreiche Gefahren ist schon lange vor Erfindung der Dampfmaschine üblich gewesen. In der heutigen Zeit wird eher die Kfz-Kaskoversicherung gemeint, wenn von Kasko die Rede ist.
Der begriff Kasko leitet sich vom spanischen „casco“ ab, und bedeutet Schiffsrumpf. Die Versicherung von Schiffen gegen zahlreiche Gefahren ist schon lange vor Erfindung der Dampfmaschine üblich gewesen. In der heutigen Zeit wird eher die Kfz-Kaskoversicherung gemeint, wenn von Kasko die Rede ist.
Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung ist neben der Teilkasko-Versicherung Bestandteil der freiwilligen Kaskoversicherung und neben der Kfz-Haftpflichtversicherung ein wesentlicher Bestandteil der Kfz-Versicherung. Bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung sind alle Leistungen einer Teilkasko-Versicherung inbegriffen. Durch eine Vollkasko-Versicherung werden alle Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert bei Neuwagen oder auch bei besonders wertvollen Autos. Aufgrund der großen Unterschiede bei den Versicherungsprämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sollte vor Abschluss ein Vergleich vorgenommen werden. Schnell sind übers Jahr einige hundert Euro gespart. Eine völlig einfache Möglichkeit des Vergleichs bieten kostenlose Vergleichsrechner.
Eine Vollkasko-Versicherung reguliert:
Eine Vollkasko-Versicherung reguliert:
- selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Schäden durch Vandalismus
- Schadenfreiheitsrabatt (SF)
- Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung; je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Versicherungsprämie
- Einstufung nach Typenklasse
- Regionalklasse des Fahrzeugs oder Wohnortes.
Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die jeweilige Versicherungsprämie wird in Abhängigkeit der Einstufung der Typenklasse des Fahrzeugs, der gewünschten Selbstbeteiligung sowie von der Regionalklasse berechnet. Des weiteren fließen Faktoren wie das Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten Fahrers, die jährliche Kilometerleistung sowie das Alter des zu versichernden Fahrzeugs in die Berechnung mit ein. Im Gegensatz zur Vollkasko-Versicherung erfolgt keine Berücksichtigung des Schadenfreiheitsrabatts.
Die Teilkasko-Versicherung dient der Absicherung teurer Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers, die er nicht selbst verschuldet hat, beispielsweise:
Die Teilkasko-Versicherung dient der Absicherung teurer Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers, die er nicht selbst verschuldet hat, beispielsweise:
- Diebstahl, auch Einbruchsdiebstahl und Raub
- Schäden durch Feuer
- Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag u.ä.
- Schäden durch Haarwild
- Glasschäden, beispielsweise durch Steinschlag
- Schäden durch Marderbisse
- Kurzschlussschäden.
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