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Wiki zum Rechtsthema Versicherungspolice
Informationen zur Versicherungspolice
Eine Versicherungspolice, auch Versicherungsschein, beurkundet einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Die Versicherungspolice bildet somit versicherungsrechtlich das Vertragsdokument. In einer Versicherungspolice werden ausnahmslos alle Vertragsvereinbarungen, die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen, Angaben zum individuellen Risiko, Versicherungskosten und alle Beteiligten am Versicherungsvertrag aufgeführt. Es erfolgt eine Zuteilung einer Versicherungsscheinnummer.
Der Versicherungsvertrag selbst unterliegt nicht verpflichtend der Schriftform, wobei aber für die Versicherungsgesellschaft gemäß § 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Ausfertigung einer Versicherungspolice verpflichtend vorgeschrieben ist. Laut § 33 VVG hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Zahlung der ersten Versicherungsprämie bis zum Erhalt der Versicherungspolice zurückzuhalten, jedoch besteht für diesen Zeitraum gemäß § 37 VVG kein Versicherungsschutz. In der Regel ist die Versicherungspolice mit einem einfachen Schuldschein vergleichbar. Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, vor einer Versicherungsleistung diesen zu prüfen bzw, bei Beendigung des Versicherungsvertragsverhältnisses zurückzufordern.
Der Versicherungsvertrag selbst unterliegt nicht verpflichtend der Schriftform, wobei aber für die Versicherungsgesellschaft gemäß § 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Ausfertigung einer Versicherungspolice verpflichtend vorgeschrieben ist. Laut § 33 VVG hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Zahlung der ersten Versicherungsprämie bis zum Erhalt der Versicherungspolice zurückzuhalten, jedoch besteht für diesen Zeitraum gemäß § 37 VVG kein Versicherungsschutz. In der Regel ist die Versicherungspolice mit einem einfachen Schuldschein vergleichbar. Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, vor einer Versicherungsleistung diesen zu prüfen bzw, bei Beendigung des Versicherungsvertragsverhältnisses zurückzufordern.
Versicherungsnachweis
Durch eine Versicherungspolice kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass für ein bestimmtes Risiko Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsnehmer hat ein Recht auf Erteilung eines Versicherungsscheins nach Abschluss eines Versicherungsvertrages. Dieser Versicherungsschein muss alle relevanten Fakten des Versicherungsvertrages beinhalten. Das Versicherungsunternehmen wird durch einen Versicherungsvertrag berechtigt, an jeden Inhaber der Versicherungspolice mit befreiender Wirkung eine Entschädigung im Versicherungsfall zu leisten.
Somit handelt es sich beim Versicherungsschein nach § 808 BGB um ein sogenanntes Legitimationspapier gemäß § 4 VVG. Eine Versicherungspolice muss als urkundlicher Nachweis eines bestehenden Versicherungsvertragsverhältnisses die Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer namentlich benennen, da es sich bei der Versicherungspolice um den eigentlichen Versicherungsvertrag handelt. Des weiteren muss die Versicherungspolice die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen und auch individuell vereinbarte Vertragsklauseln aufführen, somit auch spezielle Risiken des Versicherungsnehmers. Unter Umständen kann eine Versicherungspolice auch Auskunft über Bezugsrechte, mögliche Verpfändungen sowie Abtretungen an Dritte geben.
Somit handelt es sich beim Versicherungsschein nach § 808 BGB um ein sogenanntes Legitimationspapier gemäß § 4 VVG. Eine Versicherungspolice muss als urkundlicher Nachweis eines bestehenden Versicherungsvertragsverhältnisses die Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer namentlich benennen, da es sich bei der Versicherungspolice um den eigentlichen Versicherungsvertrag handelt. Des weiteren muss die Versicherungspolice die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen und auch individuell vereinbarte Vertragsklauseln aufführen, somit auch spezielle Risiken des Versicherungsnehmers. Unter Umständen kann eine Versicherungspolice auch Auskunft über Bezugsrechte, mögliche Verpfändungen sowie Abtretungen an Dritte geben.
Verlust der Versicherungspolice
Da ein Versicherungsschein eine nachweisende Funktion innehat, sollte der Verlust bzw. die Vernichtung der Versicherungspolice umgehend der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. Daraufhin kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer anstandslos eine neue Versicherungspolice ausfertigen und übergeben. Unterliegt die Versicherungspolice allerdings gemäß § 799 BGB einer Kraftloserklärung, ist der Versicherungsgesellschaft eine Neuausstellung und Aushändigung der Versicherungspolice erst nach einer juristisch verbrieften Kraftloserklärung möglich. Hierbei sind alle anfallenden Kosten, beispielsweise für die Kraftloserklärung, vom Versicherungsunternehmer zu tragen.
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