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Wiki zum Rechtsthema Versicherung

Informationen zur Versicherung
Eine Versicherung ist das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme, auch als Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip bezeichnet. Vereinfacht ausgedrückt zahlen viele Personen in einen Topf Geld ein und im Falle eines eintretenden Schadens wird dieser der geschädigten Person aus dem gemeinsamen Topf ersetzt. Aufgrund der Tatsache, dass viele Menschen in den Topf einzahlen, aber nur ein geringer Teil an Personen einen Versicherungsfall haben werden, kann bei geringen Beiträgen eine Schadensleistung gewährleistet werden. Grundsätzlich muss der zu erwartende Schaden schätzbar sein, um den Beitrag der Kollektivmitglieder errechnen zu können.

Laut Bundesverwaltungsgericht handelt es sich um ein Versicherungsgeschäft, wenn gegen Zahlung eines entsprechenden Betrages bei Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses Leistungen zugesichert werden. Hierbei wird das übernommene Risiko auf alle Personen mit gleicher Gefährdung aufgeteilt.

Die Risiken, welche aufgrund einer Versicherung übernommen werden, sind in spezielle Klassen eingeteilt:
  • biometrisches Risiko

    • Lebensversicherungen

  • Schadensrisiko

    • Wohngebäude-, Unfall-, Hausratversicherung u.a.

  • Haftungsrisiko

    • Haftpflichtversicherungen

  • Kostenrisiko

    • Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung u.a.
Versicherungen begründen sich durch privatrechtliche Verträge. Diese werden zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft gegründet. Rechtlich unterliegen Versicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz, dem BGB und dem HGB. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die darin enthaltenen Vorschriften zum Vertrag werden von den Versicherungsunternehmen festgelegt und sind Bestandteil des Versicherungsvertrages.
Versicherungsarten
Versicherungen decken verschiedene Risiken des Lebens ab. So können Personen, Vermögenswerte sowie Sachen versichert werden. Demnach unterscheidet man innerhalb der Versicherungen:
  1. Personenversicherungen

  2. Personenversicherungen decken Risiken ab, welche sich auf bestimmte Personen beziehen. Eine Versicherung leistet hier einen Ausgleich für möglicherweise eingetretene Personenschäden. Zu den Personenversicherungen zählen:

    • die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), welche das Risiko einer möglichen Gesundheitsschädigung abdeckt, durch die das weitere Ausüben des Berufs nicht mehr ermöglicht ist.

    • die Private Krankenversicherung (PKV), welche Selbständigen und gut Verdienenden eine bessere medizinische Versorgung ermöglicht.

    • die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), welche für jeden Bürger in Deutschland verpflichtend ist, um finanzielle Risiken bei Erkrankungen abzusichern.

    • die Krankenzusatzversicherung, welche dem gesetzlich Krankenversicherten eine Möglichkeit zu besserer medizinischer Versorgung gibt.

    • die Lebensversicherung, welche beim Todesfall die Hinterbliebenen des Versicherten finanziell versorgt.

    • die Private Rentenversicherung, welche für das Rentenalter eine zusätzliche finanzielle Absicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.

    • die Unfallversicherung, welche der Regulierung von Unfallfolgen dient und daraus entstehende finanzielle Folgen absichert.

  3. Vermögensversicherungen

  4. Vermögensversicherungen sichern eingetretene Schäden an Vermögen ab. Eine Versicherung leistet in diesem Fall für finanzielle Schäden an Vermögen, nicht aber für Schäden an Sachen. Zu den Vermögensversicherungen zählen:

    • die Privathaftpflichtversicherung (PHV), welche dann greift, sobald die versicherte private Person einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügt.

    • die Berufshaftpflichtversicherung, welche einen finanziellen Schaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit abdeckt.

    • die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VMSH), welche eine besondere Art der beruflichen Haftpflicht darstellt und finanzielle Folgen absichert, welche bei bestimmten Berufen durch falsche Beratung entstehen können. Hierzu zählen Steuerberater, Finanzberater oder auch Anwälte.

    • die Rechtsschutzversicherung (RS), welche die Kosten für Anwalt und Gericht im Streitfall übernimmt.

    • die Restschuldversicherung, welche die Rückzahlung in Anspruch genommener Kredite bei Eintritt unerwarteter Ereignisse, welche die eigene Rückzahlung nicht mehr möglich machen, übernimmt. Das kann u.a. der Fall sein bei Arbeitslosigkeit, schwerer Krankheit oder auch Tod.

  5. Sachversicherungen

  6. Sachversicherungen dienen der Absicherung von Schäden, Zerstörung oder auch Verlust beweglicher und unbeweglicher Sachen. Zu den Sachversicherungen zählen:

    • die Hausratversicherung (HRV), welche Kosten übernimmt, die bei Schäden an beweglichen Sachen einer Wohnung bzw. eines Hauses entstehen.

    • die Wohngebäudeversicherung, welche der Absicherung von Schäden an nicht beweglichen Sachen eines Hauses dient, die beispielsweise durch Sturm, Hagel, Feuer u. a. entstehen können.

    • die Reiseversicherung, zu welcher verschiedene Versicherungen gehören, wie zum Beispiel die Reiserücktrittkostenversicherung oder die Reisegepäckversicherung.

    • die Kfz-Kaskoversicherung mit Teilkasko und Vollkasko, welche Schäden an Fahrzeugen, aufgrund eines Unfalls sowie bei Verlust, abdeckt.

Verwandte "Versicherung" Rechtsbegriffe

Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungsrecht, Rückkaufwert, Versicherungsmakler, Haftpflicht, Lebensversicherung, Schadensfall, Versicherungspolice, Kasko-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Versicherungsbedingungen-VVG, Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Versicherung - Ihr Versicherung Informationstipp

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