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Wiki zum Rechtsthema Lebensversicherung

Informationen zur Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, welche durch Schluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer zustande kommt. Die Abwicklung erfolgt unter Beachtung marktwirtschaftlicher Aspekte. Durch eine abgeschlossene Lebensversicherung ist das biometrische Risiko des Versicherungsnehmers abgesichert, also zum einen der Todesfall und zum anderen das Erleben gewisser Ereignisse. Die vereinbarte Leistungserbringung erfolgt bei Eintritt des Ereignisses, welches durch die Versicherung abgesichert wurde.

Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen. Das Risiko, welches es zu versichern gilt, ist auf eine Person bezogen. Damit es zur Leistungserbringung kommt, muss ein bestimmtes, vertraglich vereinbartes Ereignis eintreten, beispielsweise:
  • das Eintreten des Todes in einem bestimmten Zeitraum
  • das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes
  • das Eintreten einer schweren Krankheit
  • das Eintreten einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Die Lebensversicherung ist eine der am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen auf freiwilliger Basis. Grundsätzlich steht die wirtschaftliche Absicherung einer Person im Vordergrund. Im Versicherungsvertrag wird die im eingetretenen Versicherungsfall anstehende Versicherungsleistung in Form einer Versicherungssumme vereinbart und kommt als Geldleistung zur Auszahlung. Er vereint vielmals den Zweck der Vermögensbildung mit der Altersvorsorge und auch der Absicherung im Todesfall und dem Eintreten schwerer Krankheit oder wird genutzt, um beispielsweise einen Kredit abzusichern.
Arten
Hinsichtlich des Risikos, welches es durch die Lebensversicherung abzusichern gilt, unterscheiden sich diese in ihrer Art:
  1. Risikolebensversicherung

    • Todesfallversicherung, versichert wird nur das Risiko eines Todesfalls
    • dient dem Schutz der Hinterbliebenen
    • häufig bei Immobilienkrediten als zusätzliche Sicherheit
    • nach Beendigung des vereinbarten Versicherungszeitraumes kommt es nicht zur Geldleistung, da nur der Todesfall abgesichert ist
    • ist hinsichtlich der Prämie wesentlich günstiger als andere Lebensversicherungen, da sie keine Kapitalversicherung ist
    • bezugsberechtigte Personen sind in der Regel Familienmitglieder, in erster Linie der Ehepartner
    • die Mindestlaufzeit beträgt regelmäßig 5 Jahre, wobei es hier keine festen Vereinbarungen gibt
    • Möglichkeit der verbundenen Risikolebensversicherung für Ehepaare

  2. Kapitalbildende Lebensversicherung

    • bei dieser Art er Lebensversicherung wird immer eine Geldleistung gezahlt
    • die Höhe der Auszahlung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig
    • zur Auszahlung kommt das gesamte, über den vereinbarten Zeitraum gebildete Kapital
    • eine Todesfallleistung ist immer enthalten
    • gilt hauptsächlich als Alternative zur herkömmlichen Geldanlage
    • die vertraglich garantierte Versicherungssumme und die Überschussbeteiligung bilden zusammen den Auszahlungsbetrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
    • steuerliche Vorteile ergeben sich daraus, dass die in der Versicherungssumme enthaltene Überschussbeteiligung nicht der Kapitalertragssteuer unterliegt, wenn eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren vereinbart wurde und für mindestens 5 Jahre eine Beitragszahlung erfolgte
    • die Vertragslaufzeit steht hier nicht in Verbindung mit einem bestimmten Ereignis und dessen Eintritt

  3. Fondsgebundene Lebensversicherung

    • das Kapital wird auf Rechnung und Risiko des Versicherten gebildet
    • meist erfolgt eine Anlage über Investmentfonds
    • es besteht auch hier ein Schutz des Todesfalls
    • das Kapital ist stets verfügbar
    • wird in der Regel zur steuerbegünstigten Kapitalanlage genutzt
    • dient hauptsächlich der Altersvorsorge und der Versorgung der Hinterbliebenen
    • das Sondervermögen wird von einer Kapitalgesellschaft organisiert und verwaltet
    • eine mögliche Wertveränderung gehen zu Lasten des Versicherten, Kapitalerträge gehen zu Gunsten des Versicherungsnehmers
    • verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, kommt die garantierte Todesfallsumme zur Auszahlung
    • bei Erleben der Beendigung des Versicherungsvertragsverhältnisses kommt es zur Auszahlung der Gewinne der Fondsanteile des Versicherungsnehmers

  4. Rentenversicherung

    • dient dem Schutz vor finanziellen Engpässen im Alter
    • auch unter dem Begriff Erlebensfallversicherung üblich
    • die Rentenversicherung als Art der Lebensversicherung ist abzugrenzen von der gesetzlichen Rentenversicherung
    • kommt nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit (bestimmtes Datum oder Eintritt eines bestimmten Alters) zur Auszahlung
    • Auszahlungsart wird im Voraus vertraglich vereinbart:

      • einmalige vollständige Kapitalauszahlung
      • Auszahlung monatlicher Beträge in Form einer Leibrente.

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