Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 18.03.2009 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 26.03.2009 wird bestätigt. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Auf den Widerspruch des Antragsgegners war die einstweilige Verfügung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies führte zu ihrer Bestätigung, da sie auch unter Berücksichtigung des Vorbringens ...
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die Musikaufnahme: „1000 Fragen“ der Künstlergruppe xx auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. März 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils ...
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.5.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -28 O 889/09- teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) - 4) zu gleichen Teilen 2.380,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.1.2009 zu ...
Der Beklagte wird verurteilt, 1. an den Kläger 2.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem10.01.2009 zu zahlen, 2. den Kläger von der Forderung der Rechtsanwälte C & D in Höhe von 506,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2009 freizustellen; 3. es bei Meidung eines für jeden Fall der ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. September 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I. Gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. II. Die gemäß § 511 ZPO statthafte Berufungen ...
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des am 09.09.2009 verkündeten Urteils der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf und unter Aufhebung des Beschlusses vom 09.06.2009 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. A. 1. Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ...
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 08.04.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.04.2009 (Az.: 7 Gs 871/09) aufgehoben. Die Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma O. GmbH wird angeordnet. I. Mit Schreiben vom 22.08.2008 stellte die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. - Strafantrag gegen die für den Upload / ...
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten, zu unterlassen, a) das im Verlag der Beklagten erscheinende Telefonbuch "Gelbe Seiten für München.", Ausgabe ...
a) Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § ...
I. Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. EUR 15,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2010 zu zahlen. II. Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. EUR 15,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2010 zu zahlen. III. Im Übrigen wird die Klage ...
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 901,16 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 21.10.2009 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils ...
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg – Zivilkammer 10 – vom 2.10.2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a ZPO dem Beklagten auferlegt, da er bei streitiger Fortführung des Verfahrens ...
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Streitwert in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg – Zivilkammer 8 - vom 8.9.2006 auf EUR 15.000 festgesetzt. Die gemäß den §§ 68 Abs.1, 63 Abs.3 S.2 GKG zulässige Streitwertbeschwerde ist teilweise begründet. Der von der Antragstellerin vorgetragene Sachverhalt rechtfertigt nach Auffassung des Senats einen Streitwert in ...
1. Den Antragsgegnern wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) an ihren Geschäftsführern, untersagt, wörtlich oder sinngemäß die nachfolgenden Behauptungen aufzustellen ...
Die Angeklagten A und C sind des Betruges in zehn Fällen, jeweils rechtlich zusammentreffend in 986 Fällen der Vollendung und in 196 Fällen des Versuchs, der Angeklagte B der Beihilfe hierzu schuldig. Es werden verurteilt: Der Angeklagte A unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 21.8.2008 (34 Ds 32 Js 14597/08 - 398/08) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe ...
Zur Strafbarkeit des Betrachtens von Websites mit kinderpornographischen Inhalten. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg, Abteilung 618, vom 23. Februar 2009 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg ...
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen. Nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens erscheint der Angeschuldigte einer Straftat nicht hinreichend verdächtig. Hinreichender Tatverdacht im Sinne des §203 StPO ist zu bejahen, wenn bei ...
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 05.03.2009 wird aufgehoben und das Hauptverfahren im Umfang der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main vom 10.04.2008 vor dem Landgericht Frankfurt am Main – 27. Strafkammer – eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Bestimmung der berufsrichterlichen Besetzung in der ...
Die einstweilige Verfügung vom 09.04.2009 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ...

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