Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
Die aufschiebende Wirkung der am 14.12.2009 im Verfahren 22 K 8391/09 erhobenen Klage gegen die Entscheidung Nr. 0000 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 5.11.2009 wird angeordnet.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt. Der Antrag der Antragstellerin,
die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 8391/09 gegen die Entscheidung Nr. 0000 der ...
1. Ein Webhosting-Unternehmen, das seinen Kunden die eigenverantwortliche Einrichtung von E-Mail-Postfächern ermöglicht, dürfte nicht nach § 113a TKG zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sein.2. Ein solches Unternehmen kann beantragen, der Bundesnetzagentur Zwangsmaßnahmen und Sanktionen zur Erzwingung einer Vorratsdatenspeicherung einstweilen zu untersagen, wenn die mit einer ...
1. Aus der gesetzlichen Beschränkung der Auskunftspflicht in § 4 Abs. 1 HmbPresseG auf Anfragen, mit denen die Presse ihre öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ergibt sich nicht, dass im Einzelfall ein konkretes Berichterstattungsinteresse, verstanden als ein anerkennenswertes aktuelles Publikationsinteresse, festgestellt werden muss. Die Regelung schließt einen Anspruch nur auf solche ...
Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Januar 2009 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungs-haft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
im ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fernabsatzverträge im Internet, Angabe von LieferfristenEine Belehrung über Lieferfristen in AGB von Fernabsatzverträgen im Internet: „Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2 Werktage bei D.-Versand“, ohne eine Endfrist zu benennen, ist unwirksam, weil für den Kunden nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar ist, wann er dem Verwender eine ...
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. Die zulässig erhobene sofortige Beschwerde ist unbegründet. Denn das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss zu Recht die Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Mit Anklageschrift vom 08. Dezember 2008 hat die Beschwerdeführerin dem ...
Auch der Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, ist aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob ...
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I.
Der Kläger verlangt von dem beklagten Land die Rückabwicklung des Erwerbs eines Sekretärs im Rahmen einer durch das beklagte Land über das Internetportal „www.z....de“ durchgeführten ...
1. Ein Access-Provider schuldet nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit. 2. Ein DSL-Zugang, den ein Access-Provider zur Verfügung stellt, muss lediglich durchschnittlichen Anforderungen an die Verfügbarkeit von DSL-Leitungen erfüllen und netzseitig Geschwindigkeiten ermöglichen, die jedenfalls durchschnittlich im ...
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 07.07.2009 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, vom 06.07.2009 abgeändert.
Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den ...
Die Berufung der Bekl. gegen das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 12, vom 02.09.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor zu I.1. am Ende klarstellend wie folgt ergänzt wird:
“… ermöglicht, so lange es sich bei dem Anbieter nicht um eine “Tipp Aktiengesellschaft“ handelt.“
Die Bekl. trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist ...
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
und beschließt:
Der Streitwert wird auf € 10.000,00 festgesetzt. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.123people.de eine Personensuchmaschine, die ...
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 9. Dezember 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abge-ändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2009 unter Zurückweisung des Antrags auf ihren Erlass aufgeho-ben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. A)
Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 ...
I.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 29.01.2009 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.
Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch ...
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 6. Mai 2010 (17 O 341/09) abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
2. Dem Beklagten wird es unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, den nachfolgenden Text im Internet ...
1. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 2. Juni 2008 und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. November 2007 (1 BvR 1842/08) wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Der Beschluss des Kammergerichts vom 24. November 2008 - 10 U 277/07 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. November 2007 - 27 O 572/07 - verletzen die ...
1. Die Angeklagten A1 und A2 werden wegen übler Nachrede in zwei tateinheitlichen Fällen je zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt.
2. Betreffend eines weiteren Vorwurfes der üblen Nachrede wird das Verfahren eingestellt.
3 Im Übrigen werden sie freigesprochen.
4. Soweit die Angeklagten verurteilt werden, tragen sie die Kosten des Verfahrens und ihre ...