Urteile zum Schlagwort Strafrecht
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 10. Mai 2001 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Ergänzend zu der Antragsschrift des ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. März 2000 dahin geändert, daß der Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen Gewalt über halbautomatische Selbstladekurzwaffen und mit unerlaubtem ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 11. Juli 2001 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere -allgemeine ...
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Es wird jedoch davon abgesehen, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Sie ist auch nicht verpflichtet, erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen - er erschoß im Jahre 1945 als 27-jähriger ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 16. Februar 2001 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 9. Dezember 1999 a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte im Fall II 1 der Urteilsgründe statt wegen Diebstahls wegen Betruges verurteilt wird, b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellugen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch ...
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. Mai 2001 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Von Rechts wegen. I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern und sexuellen Mißbrauchs von Kindern ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. Mai 2000 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.
Die weitergehende Revision wird verworfen. Das ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Dezember 2000 a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig ist, b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang ...
1.
Der Beschluß des Landgerichts Potsdam vom 13. November 2001 wird aufgehoben.
2.
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12. April 2001 wird gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen.
3.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das Landgericht hat den Angeklagten am 12. April 2001 wegen Betruges in 55 Fällen und ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. November 1999 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in drei Fällen und ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. Juni 2000 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß die tateinheitliche Verurteilung wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in ...
Der Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt C. aus Lingenauf Festsetzung einer Pauschvergütung für die Revisionshauptverhandlung wird abgelehnt. Rechtsanwalt C. war mit Verfügung vom 15. Juni 2000 als Verteidiger für die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof bestellt worden. Er hat an der Revisionshauptverhandlung vor dem Senat am 27. Juli 2000 teilgenommen und nach kurzer Erörterung ...
1.
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Halle/S. vom 29. März 2001 wird verworfen.
2.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. August 2000 wird als unzulässig verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Revision ist -unabhängig von ihrer verspäteten Einlegung -unzulässig, weil der Angeklagte nach Verkündung des angefochtenen Urteils wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat. Der Verzicht ist ...
1.
Auf Antrag des Generalbundesanwalts wird das Verfahren in den Fällen B I 3 und B I 6 der Urteilsgründe gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. Insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
2.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 21. Dezember 1999 im Schuldspruch ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 9. November 1999 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg zurückverwiesen. Der Angeklagte war vom Landgericht Aurich mit Urteil vom 16. Dezember 1998 wegen Totschlags zu einer ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 7. April 2000 im Strafausspruch dahin geändert, daß das Wort "Freiheitsstrafe" durch das Wort "Gesamtfreiheitsstrafe" ersetzt wird und im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Januar 2001 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte nach der Verkündung des Urteils, mündlicher Rechtsmittelbelehrung und Rücksprache mit seinem Verteidiger wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat. Dieser Verzicht kann als Prozeßhandlung nicht ...
Der Antrag des Beschuldigten auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen den Beschluß des Landgerichts Duisburg vom 30. August 2000, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 5. Juni 2000 als unzulässig verworfen worden ist, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 14. November 2000 ...
















