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Wiki zum Rechtsthema Beamtenrecht

Informationen zum Beamtenrecht
Das Beamtenrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Beamten, ist ein Öffentliches Recht und gehört zum Besonderen Verwaltungsrecht. Beamte stehen im Dienst des Staates und seiner Einrichtungen. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben zur Staatssicherung und zur Sicherung des öffentlichen Lebens, welche nicht durch privat beschäftigte Personen übernommen werden können. Beamte arbeiten entweder für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesbeamte) oder für die einzelnen Bundesländer (Landesbeamte). Ein Beamter steht immer in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherren.
Beamtenverhältnis
Mit ihrer Ernennung begründete Beamtenverhältnisse werden wie folgt unterschieden:
  • Ehrenbeamter
  • Hoheitliche Aufgaben werden von Beamten unentgeltlich wahrgenommen.

  • Beamter auf Widerruf
  • Beamtenanwärter bzw. Referendare, die sich in der Zeit des Vorbereitungsdienstes befinden.

  • Beamter auf Probe
  • Beamte, denen noch kein Leitungsamt dauerhaft übertragen wurde bzw. die zu einem späteren Zeitpunkt als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden können.

  • Beamter auf Zeit
  • Die Ernennung zum Beamten erfolgt zeitlich begrenzt.

  • Beamter auf Lebenszeit
  • Beamtenstatus nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit.
Dienstgrade
  • einfacher Dienst
  • Voraussetzung ist hier ein Hauptschulabschluss

  • mittlerer Dienst
  • Voraussetzung ist hier die Mittlere Reife bzw. Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung

  • gehobener Dienst
  • Voraussetzung ist hier die Fachhochschulreife, unter Umständen ein abgeschlossenes Hochschulstudium

  • höherer Dienst
  • Voraussetzung ist hier ein Universitätsabschluss
Rechte und Pflichten des Beamten
Ein Beamter unterliegt während seiner Laufbahn gewissen Rechten und Pflichten. Zu den Rechten zählen die amtsangemessene Besoldung, eine Altersversorgung im Ruhestand, das Recht auf Urlaub, auf Krankenhilfe Beihilfe, Unfallfürsorge, Sachschadensersatz, auf Reisekosten- und Umzugskostenvergütung. Außerdem hat der Beamte ein Recht auf Einsicht in die Personalakte, ein Dienstzeugnis sowie ein Antrags- und Beschwerderecht. Jeder Beamte muss vor Amtsantritt eine Amtseid leisten. Dieser Amtseid beinhaltet im Wesentlichen seine Pflichten: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Verwandte "Beamtenrecht" Rechtsbegriffe

Beamtenversorgung, Besoldungsgruppe, Dienstgrad, Dienstvertrag, Landesbeamter, Beamter, Bundesbeamter, Dienstherr, Dienstzeugnis, Zeitbeamter, Besoldung, Dienstaufsicht, Dienstunfähigkeit, Disziplinarverfahren, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Zeit, Berufung, Entlassungsgründe, Ernennung, Vorruhestand
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Beamtenrecht - Ihr Beamtenrecht Informationstipp

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