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Wiki zum Rechtsthema Besoldung

Informationen zur Besoldung
Der Begriff Besoldung bezieht sich auf die Bezahlung von Beamten und damit entsprechende Amtsbezüge, die Beamte sowie auch Richter und Soldaten erhalten und die monatlich als laufende Bezüge ausgezahlt werden. Im Ruhestand wird die Besoldung als Versorgungsbezüge bezeichnet. Wie hoch die Bezüge sind, ist abhängig vom Dienstgrad des Beamten und wird gemäß den geltenden Richtlinien berechnet.

Die Besoldung stellt einen wichtigen Bereich des Beamtenrechtes dar, wobei man im Grunde nicht mehr von Besoldung, sondern von sogenannten Beamtenbezügen spricht. Diese werden nach dem Alimentationsprinzip ausgezahlt, was für eine deutlich weitreichendere Versorgung sorgt, als dies vergleichsweise durch Gehälter gewährleistet ist. Geregelt ist dies in § Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz.
Versorgungsbezüge von Beamten im Ruhestand
Die Besoldung von Beamten endet mit Übergang in den Ruhestand. Dies ist meist dann der Fall, wenn die Altersgrenze erreicht ist oder eine Dienstunfähigkeit bescheinigt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Ruhegehalt bezahlt, welches gemäß den Grundsätzen der Beamtenversorgung festgelegt ist. Anders ist dies dann, wenn eine Dienstunfähigkeit auf einem Unfall beruht, da dann statt des Ruhegeldes ein Unfallruhegehalt gezahlt wird.

Beim vorzeitigen Eintreten des Ruhestandes kann es dazu kommen, dass das Ruhegeld gemindert gezahlt wird. Bei der Besoldung gilt zu unterscheiden, dass die eines Bundesbeamten gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz erfolgt, während die eines Landesbeamten eine Angelegenheit der Länder ist.
Höhe der Besoldung bzw. Versorgungsbezüge
Die Besoldung eines Beamten und deren Höhe werden anhand von Besoldungsgruppen festgelegt. Sie erhöht sich mit dem Anstieg des Dienst- und Erfahrungsgrades, so dass ein solcher Anstieg regelmäßig eintritt. Zusätzlich zu der eigentlichen Besoldung erhalten Beamte Zulagen, die sich z. B. am Familienstand orientieren.

Aufgrund der Tatsache, dass Beamten keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Sozialversicherung aufweisen, finden keine Abzüge für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung statt, stattdessen werden damit einhergehende Risiken durch den Dienstherrn abgedeckt. Über die Besoldung erhält der Beamte eine Abrechnung.

Verwandte "Besoldung" Rechtsbegriffe

Beamtenrecht, Beamtenversorgung, Besoldungsgruppe, Dienstgrad, Dienstvertrag, Landesbeamter, Beamter, Bundesbeamter, Dienstherr, Dienstzeugnis, Zeitbeamter, Dienstaufsicht, Dienstunfähigkeit, Disziplinarverfahren, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Zeit, Berufung, Entlassungsgründe, Ernennung, Vorruhestand
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Besoldung - Ihr Besoldung Informationstipp

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