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Wiki zum Rechtsthema Besoldungsgruppe
Informationen zur Besoldungsgruppe
Als Besoldungsgruppe bezeichnet man die Einstufung der Höhe der Besoldung von Beamten. Diese erfolgt entsprechend dem Amt, welches der Beamte bekleidet. Abgekürzt wird die Bezeichnung Besoldungsgruppe mit BesGr und die Amtstätigkeit ergibt sich aus der Kompetenz des Beamten sowie auch dessen Verantwortungsbereich. Geregelt ist die Besoldungsgruppeneinteilung gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz.in der Besoldungsordnung.
Zuordnung der Besoldungsgruppen
Die Besoldungsgruppen unterteilen sich gemäß den geltenden Richtlinien in
- die Besoldungsordnung A, welche die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 enthält,
- den einfachen Dienst A 2 bis A 6, den mittleren Dienst und damit A 6 bis A 9,
- den gehobenen Dienst A 9 bis A 13 sowie
- den höheren Dienst und damit A 13 bis A 16.
- die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11, welche sich auf Beamten des höheren Dienstes bezieht,
- die eine besondere Position bekleiden, die Besoldungsordnung C und damit die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4,
- die Besoldungsordnung R die sich auf die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 bezieht und damit auf Richter und Staatsanwälte und
- die Besoldungsordnung W in Bezug auf die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 und damit Hochschullehrer.
Besoldung und Qualifikation
Die Besoldung von Beamten steht auch im engen Zusammenhang mit den entsprechenden Qualifikationen. So setzt beispielsweise die Besoldung gemäß der Besoldungsordnungen B, C, R und W für Beamten des höheren Dienstes ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule voraus. Darüber hinaus kommt ein Vorbereitungsdienst von 2 ½ Jahren zum Tragen. Ganz anders gestaltet sich dies in Bezug auf die Besoldungsarten der Besoldungsordnung A. Hier geht ein Vorbereitungsdienst von 6 Monaten voraus.
Für den einfachen Dienst reicht somit auch ein Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst ein Realschuldabschluss. Hierbei ist ein Vorbereitungsdienst von 2 Jahren vorgesehen. Der gehobene Dienst setzt ein Fachabitur oder ein Fachhochschulstudium, ggf. auch einen Bachelor, sofern dies der angestrebten Fachrichtung entspricht. Gleichermaßen erhöht sich hier der Vorbereitungsdienst auf 3 Jahre.
Für den einfachen Dienst reicht somit auch ein Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst ein Realschuldabschluss. Hierbei ist ein Vorbereitungsdienst von 2 Jahren vorgesehen. Der gehobene Dienst setzt ein Fachabitur oder ein Fachhochschulstudium, ggf. auch einen Bachelor, sofern dies der angestrebten Fachrichtung entspricht. Gleichermaßen erhöht sich hier der Vorbereitungsdienst auf 3 Jahre.
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