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Wiki zum Rechtsthema Beamte auf Widerruf
Informationen zu Beamte auf Widerruf
Bei einem Beamten auf Widerruf, auch als Anwärter bezeichnet, handelt es sich gemäß des geltenden Beamtenrechtes um eine Person, die bis auf Widerruf in einer Laufbahnausbildung im Beamtenbereich steht, welche mit einer festgelegten Prüfung gemäß der Prüfungsordnungen abgeschlossen ist. Während dieser Zeit wird durch den Anwärter der Zusatz verwendet, der in Bezug auf den angestrebten Dienst seine Laufbahn beschreibt, wie beispielsweise Regierungsinspektor oder auch Stadtsekretär etc. wobei der Begriff Anwärter angefügt wird. Die Ausbildungszeit und damit die Anwärterzeit hängen hierbei von dem angestrebten Dienstgrad ab, da diese Dienstgrade jeweils eine andere Ausbildungszeit voraussetzen.
Unterschiede in Bezug auf den gehobenen Dienst
Ein Anwärter, der es sich zum Ziel gesetzt hat, in den höheren Dienst berufen zu werden, nennt man zumeist Referendar, wobei auch hier der Zusatz des angestrebten Dienstes erfolgt. Im Rahmen des Polizeidienstes wird allerdings wieder der Begriff Anwärter verwendet. Durch das Bestehen der schriftlichen sowie auch der mündlichen Abschlussprüfung wird die Anwärter- oder Referendarzeit beendet. Dieses ist gleichzusetzen mit den Beenden des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis setzt sich dann erst fort, wenn eine Einstellung, beispielsweise als Beamter auf Probe erfolgt, womit neue Regelungen für den zukünftigen Beamten verbunden sind.
Beamtenbezüge für Beamten auf Widerruf
Anwärter auf Widerruf werden nicht grundsätzlich mit Beamten gleichgestellt, sondern erhalten sogenannte Anwärterbezüge, welche sich auf die Anlage VIII zum Bundesbesoldungsgesetz begründen. Hierbei entscheidet das Amt, in welches der Beamte später berufen werden will, die Grundbetragshöhe. Kommt es dazu, dass ein Anwärter das Prüfungsziel nicht erreicht, so kann die Prüfung wiederholt werden. Allerdings ist es möglich, dass die Bezüge bis zu diesem Termin gekürzt werden.
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