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Wiki zum Rechtsthema Beamter
Informationen zu Beamter
Beamte sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und stehen somit in einem besonderen Verantwortungs- und Treueverhältnis. Sie unterliegen ebenso dem Dienstrecht des Beamtenstatusgesetzes sowie auch der Beamtengesetze, die durch den Bund und die Länder bestimmt werden. Das Bundesbesoldungsgesetz dagegen bestimmt die Besoldung des Beamten.
Unterscheidung der Bezeichnung Beamte
Zwischen den verschiedenen Beamtenverhältnissen gibt es Unterschiede, die zuerst einmal eine Unterteilung in staatsrechtliche und haftungsrechtliche Beamte erfordern. Als staatsrechtliche Beamte bezeichnet man Beamte, die sich in einem Dienst- und Treueverhältnisbefinden, wogegen haftungsrechtliche durch eine Behörde bestellt werden bzw. eine öffentliche Verwaltung wahrnehmen. Darüber hinaus unterscheidet man unmittelbare und mittelbare Beamte im Sinne des staatsrechtlichen Beamtenverhältnisses.
Bei unmittelbaren Beamten handelt es sich um einen Teil der Staatsverwaltung, während mittelbare Beamte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören. Darüber hinaus unterscheidet man noch zwischen den Bundes-, Landes- und den Kommunalbeamten. Bundesbeamte sind Beamte von bundesunmittelbaren Körperschaften und Landesbeamte Teil der Bundesrepublik Deutschland oder auch Teil einer unmittelbaren Körperschaft. Dagegen sind Kommunalbeamte wiederum Beamte des Landkreises oder einer Gemeinde.
Bei unmittelbaren Beamten handelt es sich um einen Teil der Staatsverwaltung, während mittelbare Beamte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören. Darüber hinaus unterscheidet man noch zwischen den Bundes-, Landes- und den Kommunalbeamten. Bundesbeamte sind Beamte von bundesunmittelbaren Körperschaften und Landesbeamte Teil der Bundesrepublik Deutschland oder auch Teil einer unmittelbaren Körperschaft. Dagegen sind Kommunalbeamte wiederum Beamte des Landkreises oder einer Gemeinde.
Zusätzliche Informationen zum Beamtenrecht
Das sogenannte Beamtenrecht stellt einen Teil des Verwaltungsrechtes dar. Dieser Teil befasst sich u. a. mit den Begründungen eines Beamtenverhältnisses, den Pflichten und Rechten eines Beamten und enthält darüber hinaus auch alle damit in Zusammenhang stehenden Regelungen. Das Bundesbeamtengesetz, abgekürzt auch BBG, befasst sich dagegen mit allen Belangen des Beamtenverhältnisses auf Bundesebene. Dies bedeutet auch, dass dort auch entsprechende Richtlinien in Bezug auf Rechtschutz, Personalverwaltung und Beschwerde zu finden sind. Die Regelungen für Landesbeamte werden dagegen durch landesrechtliche Regelungen bestimmt.
Verwandte "Beamter" Rechtsbegriffe
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