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Wiki zum Rechtsthema Disziplinarverfahren

Informationen zum Disziplinarverfahren
Bei der Bezeichnung Disziplinarverfahren handelt es sich um ein Verfahren, welches dazu dient, nachzuprüfen, ob ein Dienstvergehen bei Richtern, Beamten oder auch Soldaten vorliegt. Wird ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, gehen mit den Verfahren auch entsprechende Sanktionen einher. Das Disziplinarverfahren begründet sich auf den gesetzlichen Regelungen des Bundesdisziplinargesetzes, wobei sich die geltenden Richtlinien für Landesbeamte nach den geltenden Länderbestimmungen richten.

Ein entsprechendes Verfahren wird immer dann eingeleitet, wenn der berechtigte Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht. Hierbei kommt es zuerst dazu, dass der Dienstvorgesetzte vorab alle Umstände ermittelt, die zur Aufklärung der Sachlage beitragen. Nach Anschluss der Ermittlungen muss darüber entschieden werden, ob ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden muss oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Dienstvergehen, die ein Disziplinarverfahren rechtfertigen
Wenn ein Beamter schuldhaft eine Pflichtverletzung begeht, so spricht man von einem Dienstvergehen. Es kann sich dabei ebenso um eine dienstliche Pflichtverletzung handeln, als auch ein Fehlverhalten im privaten Bereich, welches indirekten Einfluss nehmen kann wie beispielsweise ein Strafverfahren. Hierbei bleibt zu entscheiden, ob das private Fehlverhalten die Eignung des betroffenen Beamten in Frage stellt oder nicht oder ob das Ansehen seines Beamtenstatus oder das des Dienstherrn durch das Verhalten Schaden erleiden. Beamten, die davon betroffen sind, werden über das Einleiten eines Verfahrens informiert und ebenso auch über die Grundlage sowie die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich zu den Umständen Stellung zu nehmen.

Im Rahmen des Disziplinarverfahrens hat der Beamte das Recht, auf einen Anwalt zurückzugreifen. Weiterhin haben Beamten die Möglichkeit, selbst Antrag auf ein Disziplinarverfahren gegen ihre eigene Person zu stellen. Dies kann dazu dienen, den Verdacht auf ein mögliches Dienstvergehen aus der Welt zu schaffen, oder auch um Sachverhalte zu klären, die einer dritte Person zur Last gelegt werden können, ohne diese direkt und namentlich zu beschuldigen.
Disziplinarmaßnahmen
Je nach zur Last gelegtem Fehlverhalten, kann es zu unterschiedlichen Sanktionen gegen einen Beamten kommen. Hierbei kann es sich um Geldbußen handeln, Verweise, Kürzung der Dienstbezüge sowie auch Amtsversetzung bzw. Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst und dem Beamtenstatus, Kürzung oder auch Aberkennung des Ruhegehalts. Befindet sich ein Beamter noch im Status Beamter auf Widerruf oder auf Probe, kommen hier Verweise oder auch Geldbußen in Betracht. Die Sanktion selbst wird im Rahmen einer Disziplinarverfügung ausgesprochen.

Verwandte "Disziplinarverfahren" Rechtsbegriffe

Beamtenrecht, Beamtenversorgung, Besoldungsgruppe, Dienstgrad, Dienstvertrag, Landesbeamter, Beamter, Bundesbeamter, Dienstherr, Dienstzeugnis, Zeitbeamter, Besoldung, Dienstaufsicht, Dienstunfähigkeit, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Zeit, Berufung, Entlassungsgründe, Ernennung, Vorruhestand
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Disziplinarverfahren - Ihr Disziplinarverfahren Informationstipp

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