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Wiki zum Rechtsthema Dienstzeugnis
Informationen zum Dienstzeugnis
Gemäß § 85 Bundesbeamtengesetz steht einem Beamten ein Dienstzeugnis zu. Dies ist durch die Gesetzgebung wie folgt geregelt: »Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen wahrgenommenen Ämter erteilt, wenn sie daran ein berechtigtes Interesse haben oder das Beamtenverhältnis beendet ist. Das Dienstzeugnis muss auf Verlangen auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten Leistungen Auskunft geben«. Das Dienstzeugnis ersetzt somit gemäß dem Bundesbeamtengesetz das Arbeitszeugnis, welches Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber ausgestellt werden muss.
Bei einem Dienstzeugnis handelt es sich ebenso wie bei einem Arbeitszeugnis um einen Nachweis über die Tätigkeitsbewertung, welche die Leistungen des Beamten darstellen soll. Ausgestellt wird ein entsprechendes Zeugnis nach dem Beenden eines Dienstverhältnisses, wenn der Beamte dies entsprechend beantragt. In einigen Fällen kommt es auch dazu, dass Beamte selbst eine Art Zwischenzeugnis beantragen, um die Einschätzung der eigenen Leistungen durch den Dienstherrn zu erfahren.
Bei einem Dienstzeugnis handelt es sich ebenso wie bei einem Arbeitszeugnis um einen Nachweis über die Tätigkeitsbewertung, welche die Leistungen des Beamten darstellen soll. Ausgestellt wird ein entsprechendes Zeugnis nach dem Beenden eines Dienstverhältnisses, wenn der Beamte dies entsprechend beantragt. In einigen Fällen kommt es auch dazu, dass Beamte selbst eine Art Zwischenzeugnis beantragen, um die Einschätzung der eigenen Leistungen durch den Dienstherrn zu erfahren.
Inhaltliche Ausgestaltung eines Dienstzeugnisses
Ebenso wie das Arbeitszeugnis gilt auch das Dienstzeugnis der Information über die, durch den Beamten ausgeübten Tätigkeiten und stellt dessen Leistungen und Qualifikationen dar, wobei sich der ausstellende Dienstherr, zur wahrheitsgemäßen Erstellung eines Dienstzeugnisses verpflichtet. Hierbei ist zu beachten, dass eine wohlwollende Formulierung ebenso beim Dienstzeugnis notwendig ist wie auch beim Arbeitszeugnis.
So dass an dieser Stelle ähnliche Formulierungen verwendet werden können. Dem Dienstherrn steht es jedoch zu, weitere Beurteilungen hinzuzufügen, die einer genaueren rechtlichen Prüfung unterzogen werden sollten. Für Uneinigkeiten in Bezug auf das Dienstzeugnis sind die entsprechenden Verwaltungsgerichte zuständig.
So dass an dieser Stelle ähnliche Formulierungen verwendet werden können. Dem Dienstherrn steht es jedoch zu, weitere Beurteilungen hinzuzufügen, die einer genaueren rechtlichen Prüfung unterzogen werden sollten. Für Uneinigkeiten in Bezug auf das Dienstzeugnis sind die entsprechenden Verwaltungsgerichte zuständig.
Gefahren bei der Ausstellung von Dienstzeugnissen
Beim Dienstzeugnis besteht für den Beamten durchaus die Gefahr, dass der Dienstherr seinen weitreichenderen Spielraum bei der Bewertung nutzt und trotz wohlwollender Formulierung schädliche Vermerke in das Dienstzeugnis erbringt. Die Notwendigkeit eines Dienstzeugnisses ist für eine weiterführende Beamtenlaufbahn ebenso wichtig, wie auch bei einem Arbeitsplatzwechsel in anderen Branchen, so dass Beamte auf ein solches nicht verzichten sollten.
Allerdings ist es hier durchaus sinnvoll, das Dienstzeugnis durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen, um negative Konsequenzen für den Beamten zu vermeiden. Sehr oft finden sich in Arbeitszeugnissen gewisse Codes, die für einen neuen Arbeitgeber eine andere Bedeutung haben, als es auf den ersten Blick erscheint. Dasselbe gilt auch für Dienstzeugnisse.
Allerdings ist es hier durchaus sinnvoll, das Dienstzeugnis durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen, um negative Konsequenzen für den Beamten zu vermeiden. Sehr oft finden sich in Arbeitszeugnissen gewisse Codes, die für einen neuen Arbeitgeber eine andere Bedeutung haben, als es auf den ersten Blick erscheint. Dasselbe gilt auch für Dienstzeugnisse.
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